Hallo Deutsche Rentenversicherung :-),
Danke für Eure schnelle und präzise Antwort.
ich hätte noch ein paar Ergänzungsfragen. Vielleicht könnt Ihr bitte so nett sein und auch dazu noch antworten?
1. Wenn im Dezember 2021 zum "Preis" von 7.726,62 € je Rentenentgeltpunkt (REP) beispielsweise 1 REP "gekauft" wurde für 7.726,62 € und der "Kauf" zwischenzeitlich durch die DRV auch bestätigt wurde, bleibt es dann bei diesem "Preis" und dem gutgeschriebenen 1 REP oder können sich "Preis" (und damit die Anzahl der gutgeschriebenen REP) noch (nach oben und unten) ändern? Zum Beispiel, weil das für den Preis zugrunde gelegte nationale Durchschnittseinkommen ja laut Eurer Aussage nur "vorläufig" bestimmt ist?
1a) Falls JA:
Zu welchen Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ist der Preis bei einem bereits erfolgten "Kauf" denn (zumindest grundsätzlich, Gesetzesänderungen und etwaige diffizile Rückwirkungsfragen einmal ausgeklammert) verbindlich? Wann kennt man also den finalen Preis und weiß, dass er final ist?
2. Für noch nicht erfolgte "Käufe" von REP: Wie lange ist denn damit zu rechnen, dass der aktuelle Preis je REP für 2022 iHv. derzeit 7.235,59 Euro Gültigkeit behält? Ihr schreibt zwar: "Die Werte für 2022 gelten nur für dieses Jahr." Das heißt schon einmal, dass der Preis LÄNGSTENS bis 31.12.2022 gilt. Aber gilt der aktuelle Preis auch (grundsätzlich) bis einschließlich 31.12.2022? Ich dachte immer, dass Mitte eines Jahres normalerweise ein neuer "Preis" festgelegt würde - ? Wie lange kann ich erwarten, dass der aktuelle Preis nach normalem Lauf der Dinge MINDESTENS noch Gültigkeit behält?
Nochmals vielen Dank für Eure Antworten!
Beste Grüße
UHB