Hallo Blickenichtdurch,
so ein 'Gekreische' habe ich kürzlich auch am Schreibtisch erlebt. Stellte sich allerdings - wie vorab vermutet - heraus, dass die gesetzliche Witwenrenten SCHON IMMER um die laufende Unfallwitwenrente gekürzt worden ist und lediglich die neuen/angepassten Beträge zu berücksichtigen sind ...wie schon Jahre zuvor. Blöd nur, wenn man in den Vorjahren diesen Bescheiden keine Bedeutung beigemessen hat/sich Sohnemann jetzt erstmals damit beschäftigt … ;-)
Endecken Sie in dem Bescheid irgendeine Nachforderung? "Es ist für die letzten Jahre zu viel Witwenrente gezahlt worden, es sind xx.xxx Tausend EUR zu erstatten"?? Na also ...
Eben ...ist eben nur der aktuelle Bescheid zur Anrechnung der UV-Rente auf die allgemeine gesetzliche Witwenrente, wie er schon seit Anbeginn der Unfallwitwenrente zugestellt wird.
Sind Sie trotzdem weiterhin ratlos/benötigen Sie Erklärungshilfe, dann begeben Sie sich bitte in die nächste Beratungsstelle.
Gruß
w.
PS: es ist gut/lobenswert, dass Sie sich mit der Rentensituation Ihrer Mutter überhaupt auseinander setzten und diesbezüglich 'Unstimmigkeiten' zu klären versuchen – dafür 3x !!!
...zudem, als möglicher Erbe könnte 'Lasten' Ihrer Mutter auch mal auf Sie zurückfallen ;-) - insofern ist eine Nachfrage zur Gesamtsituation nicht verkehrt.