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Akz: 1 BvL 3/05 u.a.

von nipuks05.12.2008 | 17:39
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf den Beitrag in der Rheinpfalz am 5.12.08 F r ü h r e n t n e r ist irgendwie verwirrend kurz zu meiner Person: bin im Februar 1947 geboren, habe meine 45 Jahre Rentenbeitrag voll, bin im Vorruhestand, der am 31.04.09 ausläuft. Danach bin ich sogenannter Frührenter, da ich noch nicht 65 Jahre bin, habe aber meine volle 45 Betragsjahre, also müßte ich nach der neuen Rechtsprechung auch meine volle Rente bekommen, das heißt ohne Abschlag, darüber hätte ich gerne von ihnen eine Antwort, oder muß ich dazu vor ein Sozialgericht. In dem Text heißt es auch (Internetrecherche) " Begünstigung von Versicherten mit 45 Beitragsjahren gerechtfertigt " Vielen Dank für ihre Antwort MfG Günter Skupin

10 Antworten

Moniam 05.12.2008 | 18:11
Hallo, das betrifft Menschen die vor 1942 geboren sind.
Ja, aber...am 05.12.2008 | 19:06
Hallo Moni, wenn man die Meldung der Tagesschau anhört ist von dieser Einschränkung aber keine Rede - muss man tatsächlich erst 18 Seiten Urteil selber lesen, ehe man einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung glauben darf? http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video417248.html
Unbekanntam 05.12.2008 | 23:46
Hallo, das hat nichts mit öffentliche-rechtlichen Nachrichtensendung zu tun. Generell sollte man nicht alles gleich glauben, was man hört. Wenn die tagesschau einen Fehler macht, interessiert das die Rentenversicherung in keinsterweise. Entscheidend ist das Urteil. Nur weil die was nicht korrekt schreiben, heißt dass noch lange nicht, dass Sie Recht bekommen.
Unbekanntam 05.12.2008 | 23:51
Ich habe noch mal den Artikel nach gelesen: http://www.tagesschau.de/inland/rente100.html Dort stehe es eindeutig drin, dass es für Versicherte geht, die vor dem 01.01.1942 geboren sind. Der Fehler liegt nicht bei der tagesschau.
LSam 05.12.2008 | 23:39
Bin heute ebenfalls mit dieser Problematik konfrontiert worden, die mich veranlasst hat die Entscheidung des BVG in vollem Umfang zu lesen. Habe mir in diesem Zusammenhang auch noch einmal die ARD Tagesschau vom 04.12.2008 um 20.00h angehört. . Ganz offensichtlich steht die Aussage in der ARD-Nachrichtensendung nicht im Einklang mit der BVG Entscheidung, da ausgeführt wurde, dass jeder, der 45 Beitragsjahre hat, keine Minderungen in Kauf nehmen muss. . Wie Userin Moni schon erwähnte, besteht die erste Einschränkung darin, dass nur Personen mit Geburtsdatum vor 1942 betroffen sind, wovon in der ARD Sendung kein Wort gesagt wird. . Darüberhinaus geht/ging es nach meinem Rechtsverständnis auch nur um Personen mit einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit (§237 SGB VI), im folgenden, wovon im ARD Beitrag ebenfalls nichts ausgesagt wurde. . Zum besseren Verständnis hier ein Auszug aus der Pressemitteilung zum Urteil. . Zitatbeginn Im Wesentlichen liegen der Entscheidung folgende Erwägungen zugrunde: § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verletzt nicht Art. 3 Abs. 1 GG. Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung können weiterhin die günstigen niedrigeren Altersgrenzen nach dem Rentenreformgesetz 1992 beanspruchen, wenn sie vor dem 1. Januar 1942 geboren sind und in ihrem Versichertenkonto 45 Pflichtbeitragsjahre aufweisen. Zitatende . Weil bei späterem Rentenbeginn durch fortwährende Änderungen der gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich die begünstigende Inanspruchnahme ohne Minderung oder mit einer geringeren Minderung nicht mehr in gleicher Weise möglich war wie bis 1996, trotz 45 Jahre Beitragszeit, sind fünf Verfahren beim BSG gelandet, die das BSG dem BVG zur Entscheidung vorgelegt hat. . Die Kläger hielten die unterschiedliche Handhabungsweise in der Gesetzgebung bei vermeintlich gleicher Ausgangslage für nicht mit dem GG vereinbar. . Das BVG hat nun aber entschieden, das die unterschiedliche Handhabungsweise eben doch mit dem GG vereinbar ist. . Daraus den Schluss zu ziehen, wie es in der ARD-Sendung gemacht wurde, alle mit 45 Beitragsjahren haben keine Minderung in Kauf zu nehmen, ist schlichtweg eine grobe Falschaussage, die betroffene Bürger verunsichert.
LSam 06.12.2008 | 01:25
Ich beziehe mich hinsichtlich Fehlinformation auch nicht auf den Artikel, sondern auf die Aussage der Nachrichtensprecherin , und die ist falsch.
KSCam 06.12.2008 | 11:09
egal, wer irgendwas falsch gelesen oder falsch berichtet hat - wenn nipuks als 1947 geborener im Jahr 2009 in Rente geht, hat er Abschläge (außer er wäre schon seit Jahren schwerbehindert). Für ihn sind die 45 Jahre höchstens dann bedeutsam, wenn er tatsächlich erst mit 65 in Rente gehen würde. Bei der BSG Entscheidung geht es um "Altfälle" - die momentan aktuelle 45 Jahre werden erst wirsam ab 2012, so gesehen kann es eigentlich heute zu diesem Thema noch gar keine BSG Entscheidungen geben,........ Man sollte nicht alles glauben, was im Fernsehen oder einer Zeitung berichtet wird, weil nicht jeder Journalist einwandfrei recherchiert und die Hintergründe einer Entscheidung kennt. Es ist hierzulande nicht verboten, was Falsches in der Tagesschau zu senden.
Unbekanntam 06.12.2008 | 13:09
Hallo KSC, bei Jahrgang 1947 reicht es auch, wenn er 35 Versicherungsjahre hat um mit 65 ohne Abschlag in Rente zu gehen. Altersrente für langjährig Versicherte!
KSCam 06.12.2008 | 13:23
OK, also einigen wir uns darauf, dass es im gefragten Fall völlig wurst ist, ob 45 Jahre vorliegen und es dem Fragesteller egal sein kann, wie in dieser Frage irgendwelche Gerichte irgendwann einmal entscheiden.
Rosannaam 08.12.2008 | 12:20
>>Dieses Urteil betrifft nicht die heutige Vertrauensschutzregelung, die mit 45 Jahren eine ungeminderte Regelaltersrente ab 65 ermöglicht.<< KEINE ungeminderte REGELALTERSRENTE, sondern die ALTERSRENTE FÜR BESONDERS LANGJÄHRIG VERSICHERTE! ;-))
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