Zitiert von: Cassandra
Es kann aber passieren, dass die Agentur für Arbeit Sie auffordern wird, die Altersrente zu beantragen.
...rein rechtlich kann die
AfA vor Erreichen der Regelaltersgrenze gar nichts machen (außer son büschen 'drängeln') und hat bis dahin die maximale Leistungsdauer von ALG 1 zu zahlen - bei 'gesunden/erwerbsfähigen' Leistungsempfängern, die alle 'Spielchen' dort mitmachen. Natürlich läuft das ALG 1 nicht so lange ...
Das Jobcenter (ALG 2/Hartz4) hat hier andere Möglichkeiten, vor Erreichen der Regelaltersgrenze 'einzuwirken'/schon mit 63/oder früher bei ungekürztem Altersrentenbeginn.
Hallo UK,
bei Auslaufen des ALG 1 (max. 2 Jahre), also bis Mai 2017, hätten Sie bei der AR für schwerbehinderte Menschen auch keinen Abschlag mehr. Entsprechen der Erhöhung Ihrer Altersgrenze (+ 7 Monate) für den ungekürzten Bezug dieser Rentenart, wäre diese AR mit Punktlandung ab 01.06.2017 ohne Abschlag möglich.
Gruß
w.