Nach einem langen Arbeitsleben bin ich mit 62 Jahren arbeitslos geworden. Zur Zeit bin ich arbeitslos, erhalte insgesamt 24 Monate ALG1. Davon habe ich bereits 6 Monate in Anspruch genommen. Eine Beschäftigung wird es nicht mehr geben, auch wenn ich gern weiter gearbeitet hätte. Der Körper will auch nicht mehr so mitmachen, wie es mal früher der Fall war. Ich bin Pflichtversichert in einer Krankenkasse.
Laut behandelnden Arzt werde ich vermutlich länger als 6 Wochen krank sein.
Meine Fragen hierzu:
1. bekomme ich in diesem Fall Krankengeld von meiner Krankenkasse oder bleibe ich weiter arbeitslos?
2. wenn ja, wird dieser Krankheit mit der Arbeitslosigkeit verrechnet (bekomme ich zeitlich weniger Arbeitslosengeld ((also nicht mehr 24 Monate))?
3. wenn ich Krankengeld bekommen würde, in welcher Höhe wäre dies? Wird das Krankengeld auch tageweise ausgezahlt? Zählen die Sonnabende und Sonntage mit dazu (bei der Arbeitsagentur bekomme ich 30 Tage Arbeitslosengeld für jeden Monat)?
4. Berechnet die Krankenkasse das Krankengeld genau so? Erhalte ich genau die gleiche Summe als Krankengeld, wie das Arbeitslosengeld war?
5. Wie wirkt die Krankheit auf die Rente aus? Wird die Zeit als rentenrechtliche Zeit angerechnet? Wird während der Krankheit Beitrag an die Rentenversicherung bezahlt?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Egon
Entschuldigung für diese lange und detaillierte Fragestellung, aber ich kann mir nicht leisten, mit weniger Geld auszukommen....
Ich frage nur deswegen, weil ich mit den Gedanken spiele, meinen Krankenschein bei der Arbeitsagentur gar nicht abzugeben...bzw. meinem Hausarzt mitteilen, dass er mich bitte nicht krankschreiben möchte.