Ich wurde nach längerer Krankheit gem. § 51 SGB V von meiner Krankenkasse aufgefordert einen Med. Reha Antrag zu stellen. Diesen Antrag habe ich fristgemäß innerhalb der 10 Wochen gestellt gestellt und ist auch von der DRV genehmigt worden. Mein behandelnder Arzt und ich sind jedoch mittlerweile der Meinung, das sich mein Gesundheitszustand soweit gebessert hat, das ich auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden Täglich arbeiten gehen könnte.
Meine Fragen:
1) Wenn ich die Reha jetzt absage, werde ich natürlich von der Krankenkasse ausgesteuert und es gibt kein Krankengeld mehr, klaar. Wie sieht das dann mit dem Arbeitsamt aus, wenn ich mich ab nun dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle? Die AU wurde offiziell beendet und ich bin Arbeitsfähig. Kann mir jetzt das Arbeitsamt trotzdem einen Strick aus dieser Sache drehen, so nach dem Motto, das ich meine Arbeitsfähigkeit nur vortäusche um das wesendlich höhere ALG 1 zu beziehen? Wie gesagt, ich kann arbeiten, stelle mich dem Arbeitsamt zur Vermittlung zur Verfügung. Eigentlich dürfte mich das Arbeitsamt in diesem Falle nicht wegschicken oder weiterhin auf die DRV als Kostenträger verweisen.