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Experten-Antwort

ALG 1 nach ATZ?

von Fritz Jordan13.03.2015 | 18:59
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12 Antworten

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Da es zu diesem Thema verschiedene Meinungen gibt, eine Frage dazu. Durch die neue Rente mit 63 gibt es ja jetzt andere Möglichkeiten. Meine ATZ geht mit 63 zu Ende, mir fehlen dann noch 2 Monate zur Rente ohne Abschlag. Habe ich Anspruch auf 2 Monate ALG 1? da es beim Abschluss der ATZ damals dieses Gesetz noch nicht gab. Kann ich mir den Weg zum Arbeitsamt sparen, da es immer Sperrzeit gibt. Vielleicht hat jemand eine Info. für mich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fritz Jordan,

leider ist es mir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten. Haben Sie daher bitte Verständnis, wenn ich Sie mit Ihrer Frage an Ihre zuständige Arbeitsagentur verweisen muss.

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11 Antworten

KSCam 13.03.2015 | 21:10
Einfacher Tipp: Fragen Sie Ihr Arbeitsamt, denn dort wird über eine Sperrzeit entschieden.
Fritz Jordanam 13.03.2015 | 22:33
Nach der Meinung von KSC hat niemand gefragt.
KSCam 13.03.2015 | 22:40
Heute sind die Fragesteller aber empfindlich und besonders wählerisch..... Vielleicht hilft Hitproduzenten oder Dr. Göbel ja weiter
Fritz Jordanam 13.03.2015 | 23:34
Sie haben ja recht
GroKoam 14.03.2015 | 05:59
ja es gibt eine 12 Wöchige Sperrzeit.
GroKoam 14.03.2015 | 09:48
Blödsinn!
Kai J.am 14.03.2015 | 08:46
Ich habe mir sagen lassen, es wird oft entschieden wie denen der Schnabel gewachsen ist, Sperrfrist ja oder nein.
Dr. Göbelam 14.03.2015 | 11:07
Ja also nun, mein Vorschlag wäre, dass sich Fritz Jordan für die beiden fehlenden Monate eine ordentliche Arbeit sucht, dann ist das Problem vom Tisch.
W*lfgangam 14.03.2015 | 13:28
Hallo Fritz Jordan, Sperrfrist: http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit… Das Gesetz zur abschlagsfreien Rente mit 45 Jahren wurde bereits Ende 2006 auf den Weg gebracht - als allgemein die Erhöhung der (abschlagsfreien) Altersgrenzen/Regelaltersgrenze beschlossen worden ist -, so neu ist das nicht mehr. Neu ist nur, dass die Altersgrenze/-rente für besonders langjährig Versicherte ab 01.07.2014 auf 63/steigend gesetzt wurde. Gruß w.
Gackiam 15.03.2015 | 09:49
Buaaahhhh, buaaahhhh der Sabbel-w. ist wieder da hua hua der Sabbel-w. ist da. Blääääärk
Rentenzombieam 15.03.2015 | 11:43
Ja also nun, mein Vorschlag wäre, dass sich Fritz Jordan für die beiden fehlenden Monate eine ordentliche Arbeit sucht, dann ist das Problem vom Tisch.
Geh göbeln du Kübel!
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