ALG 1 nach ATZ?

von
Fritz Jordan

Da es zu diesem Thema verschiedene Meinungen gibt, eine Frage dazu. Durch die neue Rente mit 63 gibt es ja jetzt andere Möglichkeiten. Meine ATZ geht mit 63 zu Ende, mir fehlen dann noch 2 Monate zur Rente ohne Abschlag. Habe ich Anspruch auf 2 Monate ALG 1? da es beim Abschluss der ATZ damals dieses Gesetz noch nicht gab. Kann ich mir den Weg zum Arbeitsamt sparen, da es immer Sperrzeit gibt. Vielleicht hat jemand eine Info. für mich.

von
KSC

Einfacher Tipp: Fragen Sie Ihr Arbeitsamt, denn dort wird über eine Sperrzeit entschieden.

von
Fritz Jordan

Nach der Meinung von KSC hat niemand gefragt.

von
KSC

Heute sind die Fragesteller aber empfindlich und besonders wählerisch.....

Vielleicht hilft Hitproduzenten oder Dr. Göbel ja weiter

von
Fritz Jordan

Sie haben ja recht

von
GroKo

Zitiert von: Fritz Jordan

Da es zu diesem Thema verschiedene Meinungen gibt, eine Frage dazu. Durch die neue Rente mit 63 gibt es ja jetzt andere Möglichkeiten. Meine ATZ geht mit 63 zu Ende, mir fehlen dann noch 2 Monate zur Rente ohne Abschlag. Habe ich Anspruch auf 2 Monate ALG 1? da es beim Abschluss der ATZ damals dieses Gesetz noch nicht gab. Kann ich mir den Weg zum Arbeitsamt sparen, da es immer Sperrzeit gibt. Vielleicht hat jemand eine Info. für mich.

ja es gibt eine 12 Wöchige Sperrzeit.

von
Kai J.

Ich habe mir sagen lassen, es wird oft entschieden wie denen der Schnabel gewachsen ist, Sperrfrist ja oder nein.

von
GroKo

Zitiert von: Kai J.

Ich habe mir sagen lassen, es wird oft entschieden wie denen der Schnabel gewachsen ist, Sperrfrist ja oder nein.

Blödsinn!

von
Dr. Göbel

Zitiert von: KSC

Heute sind die Fragesteller aber empfindlich und besonders wählerisch.....

Vielleicht hilft Hitproduzenten oder Dr. Göbel ja weiter

Ja also nun, mein Vorschlag wäre, dass sich Fritz Jordan für die beiden fehlenden Monate eine ordentliche Arbeit sucht, dann ist das Problem vom Tisch.

von
W*lfgang

Hallo Fritz Jordan,

Sperrfrist:

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/arbeitslos-nach-altersteilzeit-sperrzeit-droht/

Das Gesetz zur abschlagsfreien Rente mit 45 Jahren wurde bereits Ende 2006 auf den Weg gebracht - als allgemein die Erhöhung der (abschlagsfreien) Altersgrenzen/Regelaltersgrenze beschlossen worden ist -, so neu ist das nicht mehr. Neu ist nur, dass die Altersgrenze/-rente für besonders langjährig Versicherte ab 01.07.2014 auf 63/steigend gesetzt wurde.

Gruß
w.

von
Rentenzombie

Zitiert von: Dr. Göbel

Vielleicht hilft Hitproduzenten oder Dr. Göbel ja weiter

Ja also nun, mein Vorschlag wäre, dass sich Fritz Jordan für die beiden fehlenden Monate eine ordentliche Arbeit sucht, dann ist das Problem vom Tisch.

[/quote]

Geh göbeln du Kübel!

Experten-Antwort

Hallo Fritz Jordan,

leider ist es mir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten. Haben Sie daher bitte Verständnis, wenn ich Sie mit Ihrer Frage an Ihre zuständige Arbeitsagentur verweisen muss.

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