Hallo Hannes,
bitte haben Sie Verständnis,dass wir im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung keine Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung beantworten können. Wenn Sie erfahren wollen, welche Ansprüche auf Arbeitslosengeld I nach einem evtl. Ende der Erwerbsminderungsrente bestehen, sollten Sie sich am Besten direkt an Ihre zuständige Arbeitsagentur wenden.