Alg. 1 nach Voller EM-Rente

von
Hannes

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nun seit Anfang 2010 EM-Rentner und die Verlängerung liegt an. Nun meine Frage: Sollte die EMR nicht verlängert werden habe ich Anspruch auf ALG 1? Grundsätzlich soll die EMR ja versicherungspflichtig in der AL-Versicherung sein. Auf meinem Rentenbescheid stehen aber nur Beiträge zu KV und PV und nicht zur Al-Versicherung. Ich war vor meiner Erwerbsminderungsrente Arbeitnehmer und bekam Krankengeld. Bekomme ich nun auch nach 5 Jahren Alg.1? Vielen Dank vorab.

von
L.

Zitiert von: Hannes

Grundsätzlich soll die EMR ja versicherungspflichtig in der AL-Versicherung sein. Auf meinem Rentenbescheid stehen aber nur Beiträge zu KV und PV und nicht zur Al-Versicherung.

Von der Rente werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet.

Generell sollten Sie diese Frage mit der Agentur für Arbeit abklären (§§ 142, 143 SGB III)

Experten-Antwort

Hallo Hannes,

bitte haben Sie Verständnis,dass wir im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung keine Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung beantworten können. Wenn Sie erfahren wollen, welche Ansprüche auf Arbeitslosengeld I nach einem evtl. Ende der Erwerbsminderungsrente bestehen, sollten Sie sich am Besten direkt an Ihre zuständige Arbeitsagentur wenden.

von
W*lfgang

Hallo Hannes,

als Rentner mit voller EM-Rente gelten Sie weiterhin in der AV als (sonstiger) Pflichtversicherter, § 26 Abs. 2 Nr. 3:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html

Ob und wo da hintenrum Beiträge verschoben werden, ist daher egal.

Damit erfüllen Sie die Anwartschaftszeit (§ 142) und hätten unter Berücksichtigung der max. Leistungsdauer (§ 147), ggf. unter Einkürzung bereits erhaltener Leistungen (§ 148) wieder/noch einen (Rest)Anspruch.

Gruß
w.

von
Hannes

Hallo W*lfgang. Vielen Dank!

von
Monika Berger

Vielen Dank, W*lfgang,
das war wirklich hilfreich.
Ist es denn unerheblich, ob auf dem Rentenbescheid eine Abgabe zur AV steht?
Bei mir steht nämlich auch nichts drauf.
Der geschilderte Fall kann ja " jederzeit" eintreten. Danke, Monika

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