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Experten-Antwort

ALG 1 oder Erwerbsminderung

von Rehabil17.03.2020 | 11:45
84 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, seit 12.11.2018 AU, nach Therapie seit 4.2.2020 in Reha. Prognose: Entlassung AU mit Perspektive in 3-6 Monaten wieder eingegliedert werden zu können mit Anpassung Arbeitsplatz. Aussteuerung erfolgt am 10.5.2020. Muss ich ALG1 beantragen? Bekomme ich ALG 1, wenn ich AU entlassen werde oder ist Arbeitsamt in diesem Fall nicht zuständig und ich muss EM-Rente beantragen? Vielen Dank! Freundliche Grüsse!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rehabil,

Ihr erster Ansprechpartner nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld dürfte die Agentur für Arbeit wegen eines möglichen Anspruchs auf Arbeitslosengeld sein.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen soweit führen, dass Sie nicht mehr arbeiten können, können Sie unabhängig davon einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rehabilam 17.03.2020 | 13:08
Ich befinde mch seit 1993 in ungekündigzer Stelle. Dennoch Arbeitsamt zuständig? Ich möchte in spätestens 6Monaten auch wieder izu meinem AG zurück. Zuständigkeit des AA erschließt sich mir nicht ganz. Wenn ich AU bin kann ich anschließend an Krankengeld ALG beanspruchen? Wie Bon ich Hg d ad nn krankenversichert? Bisher DAK. Danke schön!
Deutsche Rentenversicherung
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