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Experten-Antwort

ALG 1 oder Frühverrentung

von Miraculix23.08.2019 | 18:06
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Hallo Zusammen, zu meiner Person. Bin Jahrgang 1959 und kann am 01.07.2023 in Rente gehen. Die 45 Berufsjahre erreiche ich am 01.07.2022. Die Regelaltersrente greift bei mir am 01.07.2025. Ich muss zugeben, dass mir die Arbeit mittlerweile keinen Spass mehr macht. Ich arbeite in der digitalen Branche und da fühle ich mich einfach zu alt. Seit 2 Jahren haben meine Frau und ich ein neues Hobby. Reisen und das mit unserem Wohnmobil. ich möchte deshalb ein Angebot meines Arbeitgebers annehmen und zum 01.07.2021 eine Kündigung seitens des Arbeitgebers mit einem Vergleich (Sprich Abfindung) vor dem Arbeitsgericht annehmen. Meine Frau und ich haben zeitlebens immer gut Vorsorge betreiben können und so würde ich dann gerne 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit gehen und dann mit Abschlägen in die Rente. Ich habe mir das einmal durchgerechnet und würde dann mit der Rente meiner Frau und meiner, zuzüglich den Rücklagen monatlich auf 80% unserer jetzigen Bezügen kommen. Das passt dann. Meine Frage. Bekomme ich die 2 Jahre ALG 1 oder kann Vater Staat nach 1 Jahr ALG 1 sagen. Jetzt bist du 63. Jetzt wirst du früh verrentet mit 11,4% Abschlägen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Miraculix,

„W°lfgang“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits umfassend beantwortet.

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1 Antworten

W°lfgangam 23.08.2019 | 19:17
Hallo Miraculix, ALG (1) ist eine Versicherungsleistung. Dafür haben Sie AV-Beiträge gezahlt, dafür steht Ihnen die max. Anspruchsdauer (2 Jahre) an Leistungen zu ...sofern nicht vorher ein neuer Job angetreten wird /eine Altersrente 63+ aus eigenem Antrieb beantragt wird. Nein, die AfA kann Sie nicht ab 63 zur Rente zwingen, solange Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle 'Spielchen' mit der AfA mitmachen. Gruß w. PS: den etwaigen Rentenzwang/Frühverrentung mit 63 gibt es nur beim Jobcenter - hier wird ALG 2 als bedürftigkeitsabhängige Leistung gezahlt und ist ab 63 'zwangsweise' gegen einen potentiellen Rentenanspruch abzulösen, sofern folgend keine anderen Sozial(hilfe)Leistungen folgen würden. PPS: >Die 45 Berufsjahre erreiche ich am 01.07.2022. Wohl nicht, wenn vorher in den letzten 2 Jahren vor abschlagsfreiem Rentenbeginn noch ALG 1 läuft. Allerdings bedeutungslos, wenn eh eine Altersrente mit Abschlag vorgezogen einsetzt. TIPP: Sie könnten das ALG 1 'aufschieben' (Info dazu bei der AfA erfragen, ggf. sogar wegen Abfindung/Sperrfrist ALG 1 sinnvoll), in der Zwischenzeit die Abfindung für freiwillige (Mindest)Beiträge in der DRV einsetzen (zählen zu den 45 Jahren mit) und dann sogar die abschlagsfreie Rente erhalten ...alles eine Frage der optimalen Gestaltung/wirtschaftlichen Berechnung -> Ihre nächste DRV-Beratungsstelle klärt Sie bei gezielter Nachfrage über die günstigste Variante auf :-)
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