Hallo Gudmo,
die Regelaltersgrenze erreichen Sie erst im Mai 2013, so dass eine ungekürzte Regelaltersrente erst ab Juni 2013 zu zahlen wäre. Ob Sie auch die Anspruchsvoraussetzungen für andere Altersrenten erfüllen, kann ich anhand Ihrer Angaben aber nicht sicher bestimmen. Vorausgesetzt, Sie haben nach Ihrem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt, wäre z. B. eine Altersrente für Frauen ab dem 01.04.2013 (ungekürzt) bzw. ab dem 01.04.2012 mit einem Abschlag von 3,6 % möglich.
Ungeachtet der hier dargestellten Eckdaten empfehle ich Ihnen dennoch eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, da hier anhand Ihrer individuellen Daten alle ggf. möglichen Rentenarten konkret geprüft werden können und auch die übrigen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in die Beratung mit einfließen können.