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Experten-Antwort

ALG 1 oder Rente

von Gudmo11.04.2012 | 16:02
1907 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Frau-Jahrgang 3/48-und seit 1.4.12 arbeitssuchend gemeldet. Laut Renteninfo 7/2010 hatte ich 20,2579 Entgeltpunkte. Bei der letzten Rentenauskunft 03/2009 hatte ich 315 Monate Beitragszeit, 61 Monate Anrechnungszeit, 132 Monate Berücksichtigungszeit. Dazu kommen die bis 31.3.12 durchgängig gearbeiteten Monate. Könnte ich statt ALG 1 zu bekommen auch Rente beantragen? Welche Abschläge müsste ich in Kauf nehmen? Stimmt es, dass die Sozialversicherungsabschläge von der Bruttorente ca. 10% betragen? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gudmo,

die Regelaltersgrenze erreichen Sie erst im Mai 2013, so dass eine ungekürzte Regelaltersrente erst ab Juni 2013 zu zahlen wäre. Ob Sie auch die Anspruchsvoraussetzungen für andere Altersrenten erfüllen, kann ich anhand Ihrer Angaben aber nicht sicher bestimmen. Vorausgesetzt, Sie haben nach Ihrem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt, wäre z. B. eine Altersrente für Frauen ab dem 01.04.2013 (ungekürzt) bzw. ab dem 01.04.2012 mit einem Abschlag von 3,6 % möglich.

Ungeachtet der hier dargestellten Eckdaten empfehle ich Ihnen dennoch eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, da hier anhand Ihrer individuellen Daten alle ggf. möglichen Rentenarten konkret geprüft werden können und auch die übrigen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten in die Beratung mit einfließen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Hamburgerinam 11.04.2012 | 18:37
Das ist ja ein Rechenexempel und Sie sollten eine Beratungsstelle aufsuchen. Warum nicht ALG 1 bis zum letztmöglichen Tag beanspruchen ? Es wird ja (nehme ich an) höher sein als die zu erwartende Rente. Ausserdem werden aus ALG 1 noch Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt (80 % Bemessung) und ALG 1 ist steuerfrei als Lohnersatzleistung. Altersrente wird versteuert - 64 % bei Renteneintritt im Jahr 2012.
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