Mein Rentenantrag auf EU-Rente läuft seit einem Jahr, war vor 6 Wochen zur Begutachtung
( das 2.Mal ). Auf meine Anfrage bei der RV bekam ich die Auskunft, dass ich erst nach Ablauf meiner ALG 1-Zeit einen Anspruch auf die EU-Rente habe. Ich bin also "arbeitssuchend" obwohl ich nicht in der Lage bin zu arbeiten?
18.06.2014, 19:59
von
Berle
18.06.2014, 21:44
von
Schade
So wie Sie das zitieren ist die Aussage garantiert nicht gemacht worden.
Entweder Sie sind erwerbsgemindert oder Sie können arbeiten - aber dass Sie erst erwerbsgemindert sind und Rente bekommen, wenn das ALG abgelaufen ist, ?????
20.06.2014, 11:19
Experten-Antwort