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Experten-Antwort

ALG 1 Sperrfrist vor Rente?

von Hans Eck08.07.2016 | 20:24
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Hallo, bitte um Meinungen zu diesem Thema. Ich bin bald 63 J. alt, komme dann auf 48 Beitragsjahre. War heute zum ersten mal beim Arbeitsamt, was mich nicht weiter brachte. Bin 53 geb. kann jetzt durch das neue Gesetz mit 63 u 2 mon. ohne Abschlag in Rente. Mir fehlen nach dem Ende ATZ-Vertrag noch 2 Monate um in diese Rente zu gehen. Beim Arbeitsamt sagte man mir, ich brauche keinen Antrag auf ALG1 für diese 2 Monate zu stellen da ich Sperrfrist habe und keinen Cent bekommen würde. Es wurde doch hier im Forum schon gesagt das es Sonderregelungen gibt. Ich konnte doch damals nicht wissen das ein neues Rentengesetz kommt. Und 2 Monate ohne Einkommen ist ja auch nicht einfach. Danke für jede Auskunft

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Eck,

den Ausführungen von W*lfgang darf ich mich anschließen. Ich würde den Antrag auf ALG 1 stellen, und die Reaktion der Agentur für Arbeit abwarten.

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9 Antworten

Mussnichtam 08.07.2016 | 20:50
Richtig, und die Altersteilzeit wurde so gelegt, dass Sie nahtlos in eine Rente (mit Abschlag) wechseln können. Insofern haben Sie ja auch keinen Nachteil, denn dieses Recht gilt ja weiterhin. Entweder Sie gehen nahtlos in Rente mit Abschlag Oder Sie 'verzichten' auf zwei Montasrente und anschließend eine abschlagsfreie Rente. Je nachdem wie hoch der Abschlag ist, müssen Sie selbst entscheiden, was sich am ehesten rentiert (in der Regel zwei Monate warten). Die Frage, die Sie sich stellen müssen: Wie lange müssen Sie die abschlagsfreie Rente beziehen und die zwei fehlenden Monate wieder auszugleichen?
MWXZam 09.07.2016 | 11:04
Hallo Hans, nein keine Sperrzeit- siehe unter: Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, der den Eintritt einer Sperrzeit verhindert, liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss der Vereinbarung beabsichtigt, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden und eine entsprechende Annahme prognostisch gerechtfertigt ist. BSG Urteil vom 21. Juli 2009 · Az. B 7 AL 6/08 R "Arbeitsagentur probiert es einfach um das ALG I zu sparen. Alles Gute
Hans Eckam 09.07.2016 | 12:15
Danke für Auskunft, nur bei mir wird das nicht so einfach. Damals als ich unterschrieben habe ATZ hätte ich ja mit 63 u 7 mon. in die Schwerbeh.Rente jetzt gehen können mit 2,1% Abschlag. Durch dieses neue Gesetz will ich ja jetzt diesen Abschlag vermeiden. Wenn ich kein ALG1 bekomme und 2 Monate keine Rente, komme ich in ca. 8 Jahre ins Plus. Alles andere kann man vorher nicht wissen was richtig u falsch ist.
W*lfgangam 09.07.2016 | 17:31
...hätte?! Hallo Hans Eck, ein GdB, auch wenn zum Zeitpunkt der ATZ-Vereinbarung bestehend, muss keine Dauerwirkung haben, schon gar nicht ein unbefristeter. Da sind schon andere aus allen Renten-Wolken gefallen, wenn der erwartete GdB zum Rentenbeginn plötzlich/vorzeitig - aus gesundheitlichen Gründen 'Gottseidank' - vom Versorgungsamt einkassiert worden ist. Wenn der GdB noch besteht, sind wirklich die 2,1 % gegen die erst 2 Monate später abschlagsfreie Rente abzuwägen. Vorschlag: Widerspruch bei der Afa, vielleicht entscheidet die ja relativ schnell. Altersrentenantrag innerhalb von 3 Monaten ab 63 (also ganz am Ende, Terminvereinbarung reicht schon, hinten dran in 2 Monaten) auf (nachrangig) AR/Schwerbehinderung und parallel (erstrangig) AR/besonders langj. Versicherte. Wird etwas knifflig bei Ihnen, wenn die Afa rumtrödelt und die DRV schnell entscheidet – UND, Sie müssen auch finanziell in der Lage sein, rd. ½ Jahr finanziell zu überbrücken ...Ihre Krankenkassen 'lauert' auch ab Ende ATZ mit ggf. freiwilligen Beiträgen/sofern keine Familienversicherung möglich ist. Liegt das Ergebnis des Widerspruchs AfA vor, können Sie immer noch zur der oder dieser Rente umschwenken ...ich hoffe, dass die Zeitschiene bei beiden Beteiligten die Option dazu bietet. Gruß w.
Hans Eckam 09.07.2016 | 19:56
Danke ihnen Wolfgang, ich habe damals vor der ATZ meinen Schwerbeh.-Ausweis auf unbefristet bekommen. Bei meiner Frau kann ich mich 2 Monate Krankenkasse mitvers. lassen.
Hans Eckam 09.07.2016 | 20:04
Ich werde die Rente beantragen für langj. Versicherte, werde wenn es sein muss auf 2 Monate Rente verzichten. Bei 2,1% Abschlag hätte ich ja für immer ca. 40Euro/ Monat inkl. VBL weniger, komme auf 50 EGP.
W*lfgangam 10.07.2016 | 18:19
Hallo Hans Eck, da haben Sie richtig gerechnet/unter Berücksichtigung der Möglichkeit der FamilienKV bei der Ehefrau - unabhängig von den tatsächlichen Beträgen, die 2,1 % Mehr-/Minderbetrag ergeben immer knapp 96 Monate 'Laufzeit'. Gruß w.
Hans Eckam 10.07.2016 | 18:37
Danke ihnen Wolfgang, immer eine Antwort die jeder verstehen kann.
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