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Experten-Antwort

ALG 1 trotz erreichen des Regelrentenalters

von Florian E.24.04.2020 | 15:17
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, folgendes zu meinem Fall. Mein Vater Jahrgang 1954 (somit Regelrentenalter erreicht) war lange Jahre selbständig und hat während dieser Zeit nicht in die Rentenkasse einbezahlt. Da er sich seine Rente nicht "leisten" kann hat er kurz vor dem erreichen des regelrentenalters eine feste Anstellung angenommen. In dieser befindet er sich aktuell noch immer. Nun hat er einen Herzinfarkt erlitten und ist für eine bestimmte Zeit Arbeitsunfähig, möchte die Tätigkeit jedoch wieder aufnehmen.Da er jedoch in einer privaten Krankenversicherung ist und kein Krankengeld mitversichert hat ist er aktuell mittellos da er bereits aus der Lohnfortzahlung ist. Seine Tätigkeit wird er voraussichtlich Ende Mai wieder aufnehmen können. Nun zu meiner Frag: ist es möglich ALG 1 zu bekommen? Dieser Fall müsste nach meiner Einschätzung analog behandelt werden zu Personen, die ausgesteuert sind, ist dies korrekt? Das Arbeitsamt hat den Antrag auf ALG 1 abgelehnt, da er bereits das Regelrentenalter erreicht hat. Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar. Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Florian E.,

die Frage betrifft nicht das Rentenrecht. Leider können wir Ihnen daher nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Agentur für Arbeit.

Eine Einschätzung haben Sie von einem User ja bereits erhalten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 24.04.2020 | 16:42
Als DRV Berater ist mir die Rechtslage so bekannt, dass jemand im Regelalter keinen ALG Anspruch mehr hat. Daher halte ich die Auskunft der Agentur für richtig. Wieso auch sollten Menschen im Regelalter noch ALG erhalten? Sie bekommen ja auch keine ALG Beiträge mehr vom Lohn abgezogen! Aber generell ist ein DRV Mitarbeiter für diese Frage eh nicht zuständig, so gesehen fragen Sie im falschen Forum. PS: wenn Ihr Daddy Geld braucht kann er ja jederzeit die Regelaltersrente beantragen und daneben unbegrenzt zuverdienen.
W°lfgangam 24.04.2020 | 18:20
Hallo Florian E., das 'Arbeitsamt' wird den rechtlichen Grund der Ablehnung genannt haben, hier zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__136.html oder auch so/Zitat: "(2) Wer das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld." Punkt und aus. > Dieser Fall müsste nach meiner Einschätzung analog behandelt werden zu Personen, die ausgesteuert sind, ist dies korrekt? Zunächst zwar richtig gedacht, aber auch hier endet die 'Nahtlosigkeitsregelung/jetzt kommt noch ALG nach KG/Aussteuerung' eben auch mit der Regelaltersgrenze – eine absolute Grenze für das Ende von ALG (siehe oben). Selbst über die Regelaltersgrenze weiterhin abhängig Beschäftigte haben keinen ALG-Anspruch mehr, denn auch die Beitragszahlung/AV-Beiträge endet mit Regelaltersgrenze - gilt gleichermaßen für bis dahin freiwillige AV-Beitragszahler. Gruß w.
Florian E.am 24.04.2020 | 18:53
Super, vielen Dank für die Rückmeldung!
Erkenntnisam 24.04.2020 | 19:15
Fehler, die man sein ganzes Leben begangen hat, kann man im Alter nicht mehr korrigieren.
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