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Experten-Antwort

ALG 1 -> Übergangsgeld = Lücke?

von fragender09.09.2013 | 14:17
1005 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Leser und Experten, im Rahmen der LTA beginnt eine Maßnahme am 02.09.2013 mit Anspruch auf Übergangsgeld ab diesem Tag. Die Abmeldung aus dem ALG-1-Bezug erfolgte zum 31.08.2013. Was ist mit dem 01.09.2013 (= Sonntag)? Enstand nun dort eine Lücke im Versicherungsverlauf, eine fehlende Zeit im Krankenversicherungsschutz? Muss ich etwas beachten/ ändern lassen? Danke für eine Antwort im Voraus. Gruß Der Fragende

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fragender,

nach § 19 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) besteht die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung eines Versicherungspflichtigen, für längstens einen Monat weiter, sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Somit dürfte keine Lücke eingetreten sein. Genaueres erfahren Sie über Ihre Krankenkasse.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo fragender,

der Beginn einer Maßnahme wird immer auf einen Werktag festgesetzt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

fragenderam 09.09.2013 | 15:40
Danke für die schnelle Antwort. Bitte noch eine ergänzende Frage: Ist das grundsätzlich so, dass Sonntag und/oder Feiertage nicht als Beginndatum einer Maßnahme gelten oder legt der Maßnahmeträger durch seine Meldung das Datum fest? Danke für Ihre Bemühungen. Gruß Der Fragende
fragenderam 09.09.2013 | 15:40
Danke für die schnelle Antwort. Bitte noch eine ergänzende Frage: Ist das grundsätzlich so, dass Sonntag und/oder Feiertage nicht als Beginndatum einer Maßnahme gelten oder legt der Maßnahmeträger durch seine Meldung das Datum fest? Danke für Ihre Bemühungen. Gruß Der Fragende
Useram 10.09.2013 | 07:40
Fragen Sie lieber mal bei der Agentur für Arbeit nach, warum für den 01.09.13 kein AlgI gezahlt wurde.
fragenderam 13.09.2013 | 14:19
Danke für den Hinweis! Es ist ein Fehler gewesen, das ALG muss bis einschließlich 01.09.2013 gezahlt werden. Gruß fragender
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