Für wen macht es Sinn während des Bezuges von ALG 1 noch gleichzeitig einen Minijob mit Zahlung von RV Beiträgen anzunehmen.
Eigentlich nicht, mit dem ALG1 werden schon Rentenbeiträge für sie abgeführt und Einnahme aus einen Minijob über der Freigrenze von 165€ führen zur Kürzung des ALG1.
Hallo Trabbi, zu Vorteilen und Nachteilen der Versicherungspflicht von Minijobbern hat Biallo.de just vorgestern einen Ratgeber veröffentlicht. Darin wird auch auf dem Fall eingegangen, nach dem Sie sich erkundigen. Es kann Vorteile bei der Grundrente geben (aber auch Nachteile), wenn sie im Minijob versicherungspflichtig bleiben. Darüber hinaus kann der Rentenversicherungsbeitrag sozusagen als von der Bundesagentur für Arbeit gesponsort betrachtet werden, denn er wird bei der Berücksichtigung des Freibetrags von 165 Euro in Ansatz gebracht. Sie finden den Ratgeber, wenn Sie im Internet suchen nach: "Minijob und Rentenversicherung: Welche Vorteile bringt die Versicherungspflicht?"
Pauschal lässt sich Ihre Frage nicht beantworten.
Hallo Trabbi,
die Ausübung eines versicherungspflichtigen Minijobs neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) kann z.B. bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren eine Rolle spielen.
Zeiten des ALG I-Bezugs zählen für die Wartezeit von 45 Jahren mit, es sei denn sie liegen in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn.
Wird neben dem ALGI-Bezug ein versicherungspflichtiger Minijob ausgeübt, zählen diese Zeiten für die 45 Jahre wieder mit ud zwar aufgrund Ihrer eigenständigen Beitragsleistung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 10.05.2021, 14:47 Uhr]