Hallo!
Ich bekomme zur Zeit ALG 1 und kann jetzt einen Minijob in Höhe von 180 Euro bekommen.
Soll ich, obwohl die AA jetzt für mich Rentenbeiträge einzahlt, trotzdem von dem Betrag von 180 € 4,9 % zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen.? Oder erst wenn ich kein ALG 1 mehr bekomme.? Werde wahrscheinlich kein Hartz IV bekommen. Welchen Vorteil oder auch nicht hätte diese zusätzliche Einzahlung zum jetzigen Zeitpunkt?
Vielleicht kann mir jemand in diesem Zusammenhang mal folgendes erklären. Man liest immer, daß das Arbeitsentgelt aus so einer Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten , sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt doch der Arbeitgeber. Aber wie ist das mit den Werbungskosten gemeint.
Auch wenn der 2. Absatz hier nicht so ganz hingehört. Evtl. kann mir jemand hierzu einen Tipp geben.
Gruß und danke für evtl. Antworten