ich habe gelesen, dass Zeiten von Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn (Rente mit 63) nicht als Beitragszeiten zählen um die 45 Jahre voll zu machen.
Meine Frage hierzu: Wirken sich die Beiträge, die die Agentur für Arbeit für mich bezahlt dennoch auf meinen Punktekontostand aus und erhöhen meinen Rentenanspruch oder zählen diese Beiträge dann gar nicht?
Vielen Dank im voraus!
20.01.2016, 16:07
Experten-Antwort
Die Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählen lediglich für die Wartezeit von 45 Jahren nicht. Bei der Rentenberechnung werden die Beiträge, die in dieser Zeit gezahlt wurden, jedoch berücksichtigt.