Wenn man ALG2 bekommt muss man dann mit 60 Jahren und 18% Abzug in Rente gehen oder gibt ander es da noch eine Möglichkeit.
Da vermutlich rente für frauen und auch schwerbehinderung
nicht gegeben ist liegt es nicht am wollen, dies können sie gar-
nicht , auch nicht mit 18% einbuße.
Zweckmässig für die antwort anderer user der hinweis:
Wieviel beitragsjahre haben sie schon zurückgelegt?
Wann sind sie geboren?
Seit man beziehen sie hartz IV?
Vorhandene Kindererziehungszeiten ?
Mit freundlichen Grüßen.
Ich beziehe noch kein ALG 2 bin eine Frau JG 1950 ein Kind.
Danke für die Anmtwort.
als Frau des Jahrgangs 1950 können Sie mit 60 bei 18% Abschlag in Altersrente gehen, falls Sie 15 Versicherungsjahre aufweisen und ab dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtversichert waren.
Sollten Sie jemals ALG 2 erhalten, kann die Behörde nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen (gelten seit 2008) Sie mit 63 zum Rentenantrag zwingen.
Wie dieses neue Gesetz tatsächlich in der Praxis ausgelegt wird, wird man bis es für Sie soweit ist (in 4 bis 5 Jahren), sicher besser wissen als heute.
Für viele stellt sich das Problem gar nicht, weil die Rente trotz Abschlägen höher ist als Hartz 4.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Frauenaltersrente hat Schade schon genannt.
Was die "Zwangsrente" betrifft, ist zunächst durch eine Neuregelung im SGB II gewährleistet, das Hilfebedürftige bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet sind, eine Altersrente vorzeitig, also mit Abschlägen, in Anspruch zu nehmen. Durch eine ergänzende Regelung im SGB II kann das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung festlegen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer Hilfebedürftige nach dem 63. Lebensjahr zur Vermeidung von Unbilligkeiten nicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente verpflichtet sind. Über eine entsprechende Ausnahmeregelung ist noch nichts bekannt.