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Zur Experten-Antwort springenHallo Oscar,
den Ausführungen von W°lfgang und Anonym schliessen wir uns.
Wer hat eigentlich 'festgestellt', dass der Fragesteller gehbehindert ist? Davon hat ER nichts geschrieben. Davon abgesehen gibt es unter Umständen auch eine EM-Rente WEGEN mangelnder Wegefähigkeit aufgrund einer Gehbehinderung. Dazu müssen aber auch die anderen Voraussetzungen (Beitragszeiten etc.) erfüllt sein...Stellen Sie einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt. Von Amts wegen wird dann eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit bei der DRV veranlasst, sofern keine existiert. Vorteil ist der angesprochene Wechsel in SGB XII mit ggf höheren Anspruch durch bspw GdB und Merkzeichen und kein Bewerbungszwang. Wie erwähnt erwerben Sie derzeit mit alg2 keine neuen Ansprüche oder erfüllen Wartezeiten.Nein, nicht Sozialamt, nicht SGB 12. Bei Erwerbsminderung plus Gehbehinderung würde der Fragesteller Sozialgeld plus einen Mehrbedarf im SGB 2 erhalten, da er eine Frau in ALG 1 hat. Eine Feststellung von Erwerbsminderungsrente kannn tatsächlich in bestimmten Situationen auch nützlich sein ohne Rentenanspruch. Grundsicherung nach SGB 12 Kap.4 bekommt man nicht, weil befristete Renten nicht darunter fallen. Und finanziell und was Freibeträge angeht, ist Sozialgeld SGB 2 auch günstiger.
Rente wegen fehlender Wegefähigkeit... da gehen Sie ja noch weiter als Student. Ne, nix davon stand irgendwo. Aber G im Schwerbehindertenausweis ist die Grundvoraussetzung, um Mehrbedarf zu bekommen. War nur ein Hinweis, mancher glaubt schöne Nachrichten in Foren zu schnell.Nein, nicht Sozialamt, nicht SGB 12. Bei Erwerbsminderung plus Gehbehinderung würde der Fragesteller Sozialgeld plus einen Mehrbedarf im SGB 2 erhalten, da er eine Frau in ALG 1 hat. Eine Feststellung von Erwerbsminderungsrente kannn tatsächlich in bestimmten Situationen auch nützlich sein ohne Rentenanspruch. Grundsicherung nach SGB 12 Kap.4 bekommt man nicht, weil befristete Renten nicht darunter fallen. Und finanziell und was Freibeträge angeht, ist Sozialgeld SGB 2 auch günstiger.Wer hat eigentlich 'festgestellt', dass der Fragesteller gehbehindert ist? Davon hat ER nichts geschrieben. Davon abgesehen gibt es unter Umständen auch eine EM-Rente WEGEN mangelnder Wegefähigkeit aufgrund einer Gehbehinderung. Dazu müssen aber auch die anderen Voraussetzungen (Beitragszeiten etc.) erfüllt sein...
da er eine Frau in ALG 1 hat.Hallo, meine Frau hat nun seit 10/2017 eine volle befristete EMR, die wurde rückwirkend 09/2016 gewährt bzw. zugesprochen. Auch ein Markenzeichen G habe ich nicht, nur ein GdB von 40. Das sind die Dinge die ich habe. Gruß Oscar
Hallo, meine Frau hat nun seit 10/2017 eine volle befristete EMR, die wurde rückwirkend 09/2016 gewährt bzw. zugesprochen. Auch ein Markenzeichen G habe ich nicht, nur ein GdB von 40. Das sind die Dinge die ich habe. Gruß OscarDas ändert die Lage komplett. Das heisst, wennn man Sie nun für voll erwerbsgemindert befindet, würden sie zusammen dann doch im SGB 12 landen, also auf dem Sozialamt. Unter diesen Umständen sollten Sie alles tun, um im ALG 2 zu bleiben!
Für die EMR können mehrere Sonderbeispiele in Frage kommen, so bspw. auch eine Summierung von Einschränkungen und eben auch eine Wegeunfähigkeit. Man ist ja dann nicht in der Lage, einen Arbeitsplatz zu erreichen. Dazu muss man jedoch nicht in der Lage sein, eine bestimmte Wegstrecke in einer bestimmten Zeit zu bewältigen. Merkzeichen "G" generiert einen Mehrbedarf, der Grund dafür erschließt sich mir dafür allerdings nicht. Dieses sollte für alle Schwerbehinderten gelten, da die Verweildauer auf Grund von Einschränkungen oftmals größer ist, als bei Gesunden, die quasi eine höhere Job Auswahl haben. Leider ist es so nicht.Das ändert die Lage komplett. Das heisst, wennn man Sie nun für voll erwerbsgemindert befindet, würden sie zusammen dann doch im SGB 12 landen, also auf dem Sozialamt. Unter diesen Umständen sollten Sie alles tun, um im ALG 2 zu bleiben!da er eine Frau in ALG 1 hat.Hallo, meine Frau hat nun seit 10/2017 eine volle befristete EMR, die wurde rückwirkend 09/2016 gewährt bzw. zugesprochen. Auch ein Markenzeichen G habe ich nicht, nur ein GdB von 40. Das sind die Dinge die ich habe. Gruß Oscar
Bin nicht sicher, ob alles richtig eingeordnet wird: Das Merkzeichen G verhilft nur zu einem Mehrbedarf bei Erwerbsunfähigkeit, also bei Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung. Und was ganz wichtig ist für den Fragesteller: eine niedrige Erwerbsminderungsrente wäre fataler als ALG 2, wenn damit beide im SGB 12, Kap.3 landen.Für die EMR können mehrere Sonderbeispiele in Frage kommen, so bspw. auch eine Summierung von Einschränkungen und eben auch eine Wegeunfähigkeit. Man ist ja dann nicht in der Lage, einen Arbeitsplatz zu erreichen. Dazu muss man jedoch nicht in der Lage sein, eine bestimmte Wegstrecke in einer bestimmten Zeit zu bewältigen. Merkzeichen "G" generiert einen Mehrbedarf, der Grund dafür erschließt sich mir dafür allerdings nicht. Dieses sollte für alle Schwerbehinderten gelten, da die Verweildauer auf Grund von Einschränkungen oftmals größer ist, als bei Gesunden, die quasi eine höhere Job Auswahl haben. Leider ist es so nicht.Hallo, meine Frau hat nun seit 10/2017 eine volle befristete EMR, die wurde rückwirkend 09/2016 gewährt bzw. zugesprochen. Auch ein Markenzeichen G habe ich nicht, nur ein GdB von 40. Das sind die Dinge die ich habe. Gruß OscarDas ändert die Lage komplett. Das heisst, wennn man Sie nun für voll erwerbsgemindert befindet, würden sie zusammen dann doch im SGB 12 landen, also auf dem Sozialamt. Unter diesen Umständen sollten Sie alles tun, um im ALG 2 zu bleiben!
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