Sie haben die Möglichkeit neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II freiwillige Beiträge einzuzahlen. Zahlen Sie jeden Monat 100 € ein, erhöht sich Ihre Rente dadurch um ca. 0,44 € pro Monat (d.h., zahlen Sie ein Jahr lang monatlich 100 €, also insgesamt 1200 €, erhöht sich Ihre monatliche Rente um ca. 5,27 €).
Sie haben aber auch die Möglichkeit, in Ihrem Minijob versicherungspflichtig zu bleiben. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber 15 % von 380 € ( = 57 €) und Sie selbst zahlen nur 3,7 % (= 14,06 €). Somit erwerben Sie mit einem geringeren finanziellen Aufwand Pflichtbeiträge. Pflichtbeiträge sind u.a. Voraussetzung z.B. für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Reha. Ob bzw. wie sich ggfs. der Minijob auf Ihr Arbeitslosengeld II auswirkt, müssen Sie mit Ihrem Jobcenter abklären.