Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo nele-sunny,
beim Arbeitslosengeld II ist für einen Anspruch auf Übergangsgeld Voraussetzung, dass das Arbeitslosengeld II unmittelbar (am Tag) vor einer Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Beginn der Rehabilitation bezogen wurde. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass vor Bezug von AloGeld II aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
In der Regel wird das Übergangsgeld dann in der Höhe der vorherigen Leistung ausgezahlt, d.h. eine besondere Berechnung entfällt.
Weil Bezieher von ALG II mit Anspruch auf Übergangsgeld keinen Wechsel des Leistungsträgers hinnehmen sollen, werden Leistungen zur Grundsicherung vom SGB II-Träger während der Rehabilitation weitergezahlt, so dass eine unmittelbare Auszahlung von Übergangsgeld an den Versicherten durch den Rentenversicherungsträger entfällt.
Bei einer prognostizierten Gesamtdauer einer stationären Rehabilitation von mehr als 6 Monaten wird die Zahlung von ALG II jedoch eingestellt; die Berechnung und Zahlung von Übergangsgeld erfolgt in diesen Fällen dann doch durch die Deutsche Rentenversicherung, sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit dem Anspruch auf Übergangsgeld entfällt in der Regel auch die Verpflichtung zur Zuzahlung; in Zweifelsfällen der Zuzahlung sollte der zuständige Rentenversicherungsträger kontaktiert werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.