ALG + Hartz4 weniger als 3 Stunden/ Tag leistungsfähig für bis zu 6 Monaten

von
Tommy

Ich beziehe derzeit ALG plus aufstockendes ALGII. Ich bin nicht krankgeschrieben.
Das Jobcenter hat eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit veranlasst. Das Gutachten nach umfänglicher Untersuchung hat folgendes ergeben.

Leistngsbild
Täglich weniger als 3 Stunden Leistungsfähigkeit, voraussichtlich weniger als 6 Monate.

Beantwortung der Fragen im Auftrag an den Ärztlichen Dienst
Aktuell besteht keine Leistungsfähigkeit für die angeführten Tätigkeiten. Die stoffgebundene
Suchterkrankung steht im Vordergrund und eine medizinische Behandlung
sollte zunächst durchgeführt werden. Hier ist eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme mit Einleitung über den Hausarzt zu empfehlen. Danach kann eine berufliche Orientierung angestrebt werden.

Ich habe jetzt ein Aufhebungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit erhalten aus dem hervor geht, dass meine Leitungen eingestellt sind da ich laut Ärztlichen Gutachten für voraussichtlich bis zu 6 Monaten nicht leistungsfähig bin.

Da es sich um eine bis zu 6 Monaten dauernde eingeschränkte Leistungsfähigkeit handelt, vermute ich mal, dass die Nahtlosigkeitsregelung hier nicht greifen wird.

Muss ich jetzt einen Antrag auf Rente stellen?
Mir fehlt ja die Leistung der Agentur für Arbeit.

von
KSC

Wenn Sie aktuell arbeitsunfähig sind sollten Sie in erster Linie Ihre Krankenkasse wegen Krankengeld fragen.

Einen Rentenantrag können Sie immer stellen, was dabei herauskommt wird geprüft.

von
Herz1952

Eigentlich müsste das Amt 6 Wochen "Lohnfortzahlung" bezahlen (wie ein Arbeitgeber). Aber wie Ihre Situation genau ist, oder auch die derzeitigen Regelungen sind, ist mir nicht bekannt.

Machen Sie es wie KSC empfohlen hat. Sollten Sie mit der Krankenkasse "nicht ganz klarkommen", empfehle ich Ihnen die Unabhängige Patientenberatung unter: www.patientenberatung.de zu kontaktieren (E-Mail oder kostenlos telefonisch). Diese Beratungsstelle hat auch eine juristische Abteilung.

Sie wurde zwar vom Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen ins Leben gerufen, wird aber "neutral" von einer "Privatfirma" geführt.

Ich habe kürzlich damit eine gute Erfahrung gemacht. Es ging hier allerdings um ein Medikament, das in Deutschland nicht mehr vertrieben wird, weil die GKV zu wenig dafür bezahlen wollte. Daraufhin hat der Hersteller den Vertrieb in Deutschland eingestellt. Bei Bedarf muss es aber die KK bezahlen.

von
Franz-Josef

Zitiert von: Herz1952

Ich habe kürzlich damit eine gute Erfahrung gemacht. Es ging hier allerdings um ein Medikament, das in Deutschland nicht mehr vertrieben wird, weil die GKV zu wenig dafür bezahlen wollte. Daraufhin hat der Hersteller den Vertrieb in Deutschland eingestellt. Bei Bedarf muss es aber die KK bezahlen.

Und DAS hat mit der Frage von @Tommy genau WAS zu tun?
Können Sie vielleicht auch noch ein gutes Abführmittel empfehlen?

von
Herz1952

Franz-Josef,

Sie verstehen wohl den Zusammenhang nicht. Wenn die KK das Krankengeld verweigert, muss sie deswegen noch kein Recht dazu haben.

Bei der UPD "werden Sie geholfen" als Patient. Sie besteht noch nicht lange. Ich habe dies nur als Beispiel erwähnt, wie so was laufen kann. Es nützt Ihnen auch nichts, wenn Sie den Arzt oder Apotheker fragen, denn die kennen sich auch nicht aus. (smile)

Aber für Sie wäre "Zynkali" genau das Richtige (smile). Oder auch Rattengift (das nehme ich schon seit 10 Jahren). Ein Blutverdünner ist das, mit dem man früher Ratten bekämpft hat (smile).

von
Franz-Josef

Zitiert von: Herz1952

Es nützt Ihnen auch nichts, wenn Sie den Arzt oder Apotheker fragen, denn die kennen sich auch nicht aus. (smile)

Nein, natürlich nicht.
SIE sind selbstverständlich der AUSKENNER und klüger als ALLE Ärzte und Apotheker zusammen....

Experten-Antwort

Damit sich die Einschränkung des Leistungsvermögens rentenrechtlich auswirkt, muss diese auf nicht absehbare Zeit vorliegen; hierunter ist in der Regel - in Abgrenzung zum (bloßen) Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung - ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu verstehen. Eine Leistungseinschränkung von weniger als 6 Monaten würde sich rentenrechtlich somit nicht auswirken.

von
Tommy

Zitiert von: Techniker

Damit sich die Einschränkung des Leistungsvermögens rentenrechtlich auswirkt, muss diese auf nicht absehbare Zeit vorliegen; hierunter ist in der Regel - in Abgrenzung zum (bloßen) Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung - ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu verstehen. Eine Leistungseinschränkung von weniger als 6 Monaten würde sich rentenrechtlich somit nicht auswirken.

Vielen Dank für die Antwort.
Das verstehe ich. Welche möglichkeiten gibt es für mich das ausgefallene Geld der Bundesagentur für Arbeit zu ersetzen?

von
KSC

Wie ich Ihnen bereits vor ca 24 Stunden gesagt habe, soll Ihr Arzt Sie au schreiben (wenn Sie nicht arbeiten können) und dann wenden Sie sich wegen Krankengeld an die Krankenkasse.

Ist doch eigentlich logisch und nicht all zu schwer zu begreifen, oder?

von
Tommy

Zitiert von: KSC

Wie ich Ihnen bereits vor ca 24 Stunden gesagt habe, soll Ihr Arzt Sie au schreiben (wenn Sie nicht arbeiten können) und dann wenden Sie sich wegen Krankengeld an die Krankenkasse.

Ist doch eigentlich logisch und nicht all zu schwer zu begreifen, oder?


Auf die Idee bin ich auch gekommen. Ich bin ja nicht blöd.
Der Hausarzt sieht keine Notwendigkeit für eine Krankschreibung. Das ärztliche Gutachten besagt ja schon eine Arbeitsunfähigkeit.

von
KSC

Dann sollten Sie Ihren schlauen Hausarzt mal fragen, ob er Ihnen die Kohle zahlt......der soll sich nicht so anstellen und die AU Bescheinigung ausstellen, dann läuft alles.

Super Arzt, den Sie da offenbar haben.

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