Ich beziehe derzeit ALG plus aufstockendes ALGII. Ich bin nicht krankgeschrieben.
Das Jobcenter hat eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit veranlasst. Das Gutachten nach umfänglicher Untersuchung hat folgendes ergeben.
Leistngsbild
Täglich weniger als 3 Stunden Leistungsfähigkeit, voraussichtlich weniger als 6 Monate.
Beantwortung der Fragen im Auftrag an den Ärztlichen Dienst
Aktuell besteht keine Leistungsfähigkeit für die angeführten Tätigkeiten. Die stoffgebundene
Suchterkrankung steht im Vordergrund und eine medizinische Behandlung
sollte zunächst durchgeführt werden. Hier ist eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme mit Einleitung über den Hausarzt zu empfehlen. Danach kann eine berufliche Orientierung angestrebt werden.
Ich habe jetzt ein Aufhebungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit erhalten aus dem hervor geht, dass meine Leitungen eingestellt sind da ich laut Ärztlichen Gutachten für voraussichtlich bis zu 6 Monaten nicht leistungsfähig bin.
Da es sich um eine bis zu 6 Monaten dauernde eingeschränkte Leistungsfähigkeit handelt, vermute ich mal, dass die Nahtlosigkeitsregelung hier nicht greifen wird.
Muss ich jetzt einen Antrag auf Rente stellen?
Mir fehlt ja die Leistung der Agentur für Arbeit.