Dem Beitrag von -_- wird vom Grundsatz her zugestimmt. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich gezahlt werden, wenn von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen ist. Die Entscheidung hierüber trifft aber nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger anhand eines Antrages. Sie sollten vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man Ihnen alles weitere erläutern, insbesondere wann Sie rechzeitig vor Ablauf des ALG I eine Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen sollen.