Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ALG I oder Grundsicherung

von Wolke26.07.2014 | 14:10
1706 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Fall ist folgender: Ich beziehe seit über 4 Jahren eine halbe EM Rente, seit 2 Jahren unbefristet. Ich wurde kränker, verlor dadurch meine halbe Stelle (meinem Arbeitgeber war ich nicht mehr gut genug und mobbte mich bis ich einen Aufhebungsvertrag auf anraten einer Richterin zustimmte, ich hatte gegen den Arbeitgeber geklagt) und meldete mich arbeitslos. Der Arzt von der Agentut für Arbeit sagte damals ich müße noch bis zu 6 Monate zu Hause bleiben. Daraufhin riet mir die Agentur für Arbeit dass ich mich krank schreiben lassen soll oder Grundsicherung beantragen soll. Ich entschied mich für die Krankmeldung. Ich bin nun seit fast 1,5 Jahren krank gemeldet, da meine Erkrankung noch schlechter wurde. Die Krankenkasse schickte mich erst zum MDK und ca. 6 Monate nach dem MDK sagten sie ich soll die volle Rente beantragen. Dies habe ich im März gemacht. Leider ist immer noch nicht darüber entschieden ob ich die volle Rente bekomme oder nicht und mein Krankengeld läuft jetzt aus ( in 2 Tagen) so dass ich wieder zur Agentur für Arbeit mußte. Dort haben sie mir gesagt, dass der Arzt dort entscheiden kann, dass ich wieder bis zu sechs Monate brauchen werde um gesund zu werden oder dass meine Erkrankung auf Dauer ist. Sollte er sich für bis zu 6 Monate entscheiden habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nund müßte Grundsicherung beantragen wofür sie nicht zuständig sind sondern das Sozialmat. Sollte er sich für dauerhaft krank entscheiden dann hätte ich noch über einen Jahr Anspruch auf ALG I (ich bin über 50 und war damals nicht lange arbeitslos, weil mich die Arbeitsagentur gleich in die Krankheit abschob). Ich finde es ein Unding, dass der Arzt die Möglichkeit hat wieder mit bis zu 6 Monaten zu kommen und befürchte es fast, denn dann müßte die Arbeitsagentur wieder nicht zahlen. Von der Rentenversicherung wurde ich jetzt zum Amtsarzt geschickt und das kann sich ja leider immer noch hinziehen. Ich will aber nicht zum Sozialmat und dieser ganze Papierkram bringt mich um den Verstand und raubt mir meine letzte Kraft. Welche Möglichkeiten habe ich und ist das alles rechtens? Durch meine halbe EM Rente bin ich laut Krankenkasse glücklicherweise krankenversichert als Rentnerin so dass ich wenigstens nicht um den Versicherungsschutz fürchten muß, denn die Arbeitsagentur hat mir nahe gelegt mich auch darum zu kümmern, da ich das über sie nicht bin, wenn der Arzt entscheiden sollte, dass ich bis zu sechs Monate brauche um gesund zu werden. Ich soll aber eine Krankmeldung abgeben, falls der Arzt entscheidet, dass ich dauerhaft krank bin. Die machen mich wahnsinnig! Ist das auch alles rechtens? Was für Möglichkeiten habe ich wenn sich die Arbeitsagentur nicht zuständig fühlt? Was für Möglichkeiten habe ich wenn mein Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt wird? Vielen Dank!

5 Antworten

KSCam 26.07.2014 | 16:09
Solange über den Rentenantrag noch nicht entschieden ist, wenn das KG ablaüft, können Sie sich nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregel übergangsweise arbeitslos melden und sollten (sofern die ALG Dauer noch nicht abgelaufen ist) auch ALG erhalten. Über die Arbeitsweise der Agentur werden Sie im Forum nichts verbindliches hören. Wenn die nicht zahlen (wollen) bleibt wohl nur das Spzialamt. Oder Sie finden einen Job - aber wenn das ginge hätten Sie wohl nicht volle EM beantragt....
Wolkeam 26.07.2014 | 16:59
Hallo KSC, mit dieser Nahtlosigkeitsregel, das scheint nicht so selbstverständlich zu sein, denn wie ich bereits schreibe; der Arzt der Arbeitsagentur kann der Meinung sein, dass ich innerhalb von 6 Monaten genesen kann und dann würde, gemäß Sachbearbeiter, die Nahtlosigkeitsregel nicht greifen. Nur wenn der Arzt entscheidet, dass ich auf Dauer krank bin dann würde sie greifen. Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Tipp, die mir aber leider nicht weiterhelfen. Vielleicht findet sich ja doch jemand der schon Erfahrungen in dieser Richtung gemacht hat und mir weiterhelfen kann. Viele Grüße
tussiam 26.07.2014 | 20:10
lassen sie sich nicht von irgendwelchen sachbearbeitern des alg1-amtes verunsichern, die meistens ihre kompetenz überschreiten, und selbst dort nur oftmals befristet eingestellt sind und nur eine schnelle aber nicht intensive einarbeitung genossen haben:-)) ganz schlimm die sog. abfangjäger im eingangsbereich( soviele abwimmeln wie möglich) :-)) also keine angst und los.
tussiam 26.07.2014 | 20:05
hallöchen, also keine angst vor dem alg1-amt, sie sind doch nicht wirklich der meinung dass der alg1-arzt nach fast 1,5 jahren au in krankengeldbezug sie für innerhalb 6 monate wieder für fähig hält nicht mehr au zu sein??? ausserdem setzen sich der alg1-arzt und die drv in verbindung dazu sind die verpflichtet. und wenn der rentenantrag noch in bearbeitung ist wird dem alg1-arzt dies mitgeteilt. also alg1 nach § 145 sgb3 beantragen und ihre befundberichte und dergleichen mitgeben auch eine empfangsbestätigung der drv über ihren rentenantrag mitgeben. so kann der alg1 arzt eigentlich garnicht mehr anders entscheiden, denn wenn man über 6 monate erkrankt ist gilt man med. als chron. kranker. sollte die rente duchgehen bekommt das alg1-amt eh die leistungen erstattet!!!
Wolkeam 26.07.2014 | 22:35
Hallo tussi, danke fürs Mut machen. Das was Sie mir raten habe ich alles gemacht, Rentenantrag abgegeben usw. Der Arbeitsagentur traue ich z.Z. aber alles zu. Vor 1,5 Jahren wollte ich, dass sie mir bei der Jobsuche (halbe Stelle) hefen und ich wurde abgeschoben. Gut, es ist wirklich schwer für Menschen wie ich einen Job zu bekommen (ich habe die Erfahrung machen müssen) aber warum die Agentur dann nur bis zu 6 Monate krank und nicht Krankheit auf Dauer angeben, verstehe ich nicht. Ich habe den Eindruck sie wollen alle nicht zahlen oder helfen aber sich auch nicht zu sehr festlegen. Ich war damals bei einem Verein der Arbeitslosen hilft, die haben mir gesagt, dass ich keinerlei Hilfe von der Arbeitsagentur erwarten soll, da sie nur ihre Statistik schön haben möchten und Geld sparen wollen. Menschen die krank sind, sind echt doppelt bestraft, durch die Krankheit und durch das kranke System. Aber jammern nützt ja leider nichts. ich werde wohl abwarten müssen wie sie alle entscheiden und je nachdem den Rechtsweg einleiten müssen, ich will nicht als ALG II enden. Nach dem ich 35 Jahre gearbeitet und Beiträge bezahlt habe. Der Sachbearbeiter hat mir im Übrigen ein Zettel mitgegeben auf dem sogar draufsteht, dass der Arzt 3 Entscheidungsmöglichkeiten hat, die dritte Möglichkeit wäre, dass er eine Restleistungsfähigkeit von mindestens 15 Stunden feststellt und dann müßte ich einen Job suchen und sie würden mir ALG I bezahlen. Das schließe ich aber aus, da mir meine Ärzte schriftlich bestätigen, dass meine Restleistungsfähigkeit unter 3 Stunden beträgt. Außerdem steht auf diesem Zettel drauf, dass der Rentenversicherungsträger die Entscheidung der Arbeitsagentur nicht in seine Entscheidung einbeziehen darf. Also jeder kann machen was er will, außer wenn es ums Geld geht, dann können sie miteinander kommunizieren. Viele Grüße und hoffentlich behalten Sie Recht!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026