Hallo Claus,
20 Jahre mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung würden als versicherungsrechtliche Voraussetzung ausreichen (die sogenannte Wartezeit beträgt hier 15 Jahre).
Eine entscheidende Rolle spielen aber neben diesen Versicherungsjahren die medizinischen Umstände und die können wir hier im Forum nicht einschätzen. Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe (LTA) durch die Rentenversicherung haben Sie nur, wenn Sie bereits erwerbsgemindert sind oder eine Erwerbsminderung droht
und
wenn die sozialmedizinische Einschätzung erwarten lässt, dass die Erwerbsfähigkeit durch eine LTA gebessert werden könnte.
Berufliche LTA sind im Übrigen nicht nur Umschulungen, sondern auch Hilfsmittel oder Eingliederungszuschüsse. Ich würde Ihnen empfehlen, sich in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung ausführlich dazu beraten zu lassen.
Sollten Sie jedoch überhaupt nicht gesundheitlich eingeschränkt sein, dann müssten Sie sich hinsichtlich einer Umschulung an die Agentur für Arbeit wenden.