Allgemein gilt, dass wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, dass ich Ihn dann nicht weiter absichern muss, denn ich erhalte ja die für diesen Fall vorgesehenen Leistungen. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu dieser Frage, insbesondere, ob Sie die Versicherung kündigen müssen, nicht positionieren kann. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Agentur für Arbeit.