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ALG I und AlHi - wurden vom AA in 80er + 90er Jahren Rentenbeitraege gezahltt?

von Georg-Berlin13.06.2010 | 16:00
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2 Antworten

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Habe von der DRV Bund meinen Rentenverlauf mit Bitte um Kontenklärung bekommen. In 1983 bis 1990 hatte ich mehrere längere Zeiten mit Bezug von ALG I und teils auch AlHi, die im Rentenverlauf lediglich als "Arbeitslosigkeit" gekennzeichnet, jedoch ohne bezifferten Betrag/Beitrag oder einen Hinweis auf den ALG-Bezug vermerkt sind. Hingegen ist zu einem Zeitraum mit (Teil-)arbeitslosengeld in 1999/2000 auch der vom AA gezahlte konkrete Betrag vermerkt. Meine Frage: Hat das Arbeitsamt in 1983 bis 1990 zu ALG I bzw. AlHI auch Rentenbeiträge gezahlt? Müssten die Beiträge bzw. Leistungssummen, zumindest aber die Tatsache des Leistungsbezugs von ALG I bzw. AlHi im Rentenverlauf vermerkt sein? Ggf.: Wie gehe ich vor, wenn ich darüber keine Unterlagen mehr habe? Habe bereits bei der letzten Rentenklärung vor 5 Jahren darauf hingewiesen, die DRV hat aber nicht reagiert. Mit Allerbesten Dank für Eure Hilfe! Georg-Berlin

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Bundesanstalt für Arbeit hat vom 01.01.1983 bis 31.12.1991 für Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Beiträge für Ausfallzeiten (jetzt: Anrechnungszeiten) gezahlt. Damit werden diese Zeiten nicht als Beitragszeiten, sondern nur als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Die Beitragshöhen bzw. Tatsache des Leistungsbezugs werden im Versicherungsverlauf nicht dargestellt.

1 Antworten

Schadeam 13.06.2010 | 18:00
In der damaligen Zeit hat das AA keine Beiträge gezahlt, daher ist das keine Beitragszeit sondern eine Anrechnungszeit. Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach hin- und hergedreht. Daher dürfte alles in Ordnung sein.
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