Bei Ausübung einer selbständigen meisterpflichtigen Handwerkertätigkeit liegt grundsätzlich Versicherungspflicht vor. Hierbei ist unerheblich, ob Versicherungspflicht aufgrund anderer Vorschriften vorliegt. Allerdings besteht eine Versicherungsfreiheit und somit Beitragsfreiheit wenn, dass regelmäßige Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit 400 Euro im Monat nicht übersteigt.