Hallo,
bin Jahrgang 9/1955 und mein Gesundheitszustand erlaubt mir das Durcharbeiten bis zur abschlagsfreien 63er-Rente zum 1.4.2019 nicht. Meine 45 erreiche ich 1 Jahr davor.
Habe nun folgenden Plan im Einvernehmen mit meinem Arbeitgeber: Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen, die mir mein Arzt auch bestätigt, zum 1.4.2017. Dann möchte ich 2 Jahre mit ALG I überbrücken.
Meine Fragen:
1. Zählt Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt zu den Beitragsjahren oder bekomme ich die 45 Jahre dann nicht zusammen?
2. Droht eine Sperrzeit auch bei Aufhebung aus gesundheitlichen Gründen?
3. Kann die Rentenversicherung dazu verbindliche Auskunft geben? Oder:
4. Kann ich mich beim Arbeitsamt beraten lassen oder "sehen die gleich rot" wenn man freiwillig in die Arbeitslosigkeit geht?
Wär klasse, wenn jemand weiterhelfen kann. Ist doch ganz schön diffizil. Vielen Dank.
Hans