Wie hoch ist das Schonvermögen bei Bezug von ALG II?Und muss man bei Bewilligung der Leistungen als Einzelperson aus einer 52qm Wohnung für 330€/Monat ausziehen oder wo liegen da die zulässigen Grenzen (Wohnungsgröße,Höchstmietpreis)?
Bitte fragen Sie Ihre zuständige ARGE Grundsicherung oder sonstige örtlich und sachlich zuständige Stelle für ALG II-Sachen. Im Forum der DRV wird Ihnen letztlich niemand konkret helfen können!
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
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Ansonsten würde ich ein Forum der ARGE dazu befragen.
Viele Grüsse
Nix
Danke ;)
Hallo Dubhill,
hierzu kann ich im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nichts sagen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre ALG-II-Behörde oder eines der einschlägigen Foren (z. B. Erwerbslosenforum unter http://www.elo-forum.org)