Hallo,
mein Bruder steht im ALG II-Bezug und hat die letzten beiden Wochen an einer Berufsfindungsmaßnahme teilgenommen, weil er aufgrund einer Hautkrankheit an den Händen nicht mehr in seinem alten Beruf als Maschinenschlosser arbeiten kann. Die Maßnahme selbst wurde von der Rentenversicherung bezahlt, Übergangsgeld hat er allerdings nicht erhalten. Man teilte ihm mit, daß er Übergangsgeld erst für die eigentliche Weiterbildung/Umschulung erhalten wird.
Ich hatte immer gedacht, daß bereits eine Berufsfindungsmaßnahme mit Übergangsgeld gefördert wird, und anscheinend war die Dame des Berufsförderungswerks, in dem die Berufsfindungsmaßnahme stattfand, derselben Meinung. Sie sagte meinem Bruder, er solle sich nach der Maßnahme direkt wieder bei der ARGE melden. Da er dort aber nie abgemeldet war, weiß er nicht, warum er sich jetzt dort wieder melden soll.
Meine Frage daher: Ist es üblich oder zumindest möglich, daß die unterhaltssichernden Leistungen während einer Berufsfindungsmaßnahme weiterhin von der ARGE kommen, also ALG II, und zwar so lange, bis die Umschulung startet, ab der die Rentenversicherung das Übergangsgeld zahlt? Das wäre in diesem Fall erst im September.
Vielen Dank vorab für die Antworten!
Gruß
Koulchen