Ich bin im Okt. 1952 geboren und beziehe seit zwei Jahren Arbeitslosengeld II.
Für die Wartezeit von 45 Jahren habe ich bisher 529 Monate.
Ist es richtig, dass ich für 11 Monate noch freiwillige Beiträge zahlen könnte, damit ich nächstes Jahr die Rente ohne Kürzung bekommen kann?
Oder werden freiwillige Beiträge neben dem Arbeitslosengeld II Bezug nicht angerechnet?
Danke für Ihre Antworten
Ich bin im Okt. 1952 geboren und beziehe seit zwei Jahren Arbeitslosengeld II.
Für die Wartezeit von 45 Jahren habe ich bisher 529 Monate.
Ist es richtig, dass ich für 11 Monate noch freiwillige Beiträge zahlen könnte, damit ich nächstes Jahr die Rente ohne Kürzung bekommen kann?
Oder werden freiwillige Beiträge neben dem Arbeitslosengeld II Bezug nicht angerechnet?
Danke für Ihre Antworten
Genau
Den präzisen Ausführungen meines Vorredners @GroKo ist nichts hizuzufügen!
Den präzisen Ausführungen meines Vorredners @GroKo ist nichts hizuzufügen!
Ich füge nur noch ein "n" hinzu.....
Nein, sie zählen nicht dazu.
Eine Möglichkeit, die Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen zu erfüllen, wäre die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung (neben ALG II-Bezug), da diese jetzt von Gesetzes wegen versicherungspflichtig sind.
Nein, ich denke die Bundesregierung ist davon ausgegangen, dass sich Arbeitslosengeld II Bezieher keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung leisten können.
Im kommenden Gesetz steht doch nur, dass freiw. Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.
Es steht nichts von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosengeld II Bezug.
Im kommenden Gesetz steht doch nur, dass freiw. Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.
Es steht nichts von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosengeld II Bezug.
ALG II-Bezug IST eine Anrechnungszeit. Freiwillige Beitragszahlung ist deshalb nicht möglich und würde auch nicht zu den 45 Jahren zählen.
ALG II-Bezug IST eine Anrechnungszeit. Freiwillige Beitragszahlung ist deshalb nicht möglich
möglich schon, aber nicht sinnvoll, wenn die Zeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn liegt.
Im kommenden Gesetz steht doch nur, dass freiw. Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.
Es steht nichts von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosengeld II Bezug.
@warum hat völlig recht!
Freiwillige Beiträge in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählen nur dann nicht mit, "wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit" vorliegen.
ALG II ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 SGB VI eine Anrechnungszeit, die gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ausschließt (§ 58 Abs. 1 Satz 4 SGB VI)
meint jedenfalls
Jonny
Danke Jonny.....
Allerdings ist das noch nicht endgültig geklärt und muss noch ausgelegt werden!!
Richtig ist, dass dem Grunde nach, wenn man den reinen Gesetzestext nimmt, nur die Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB 6 nicht neben freiwilligen beiträgen liegen dürfen!
8-)
Danke Jonny.....
Allerdings ist das noch nicht endgültig geklärt und muss noch ausgelegt werden!!
Richtig ist, dass dem Grunde nach, wenn man den reinen Gesetzestext nimmt, nur die Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB 6 nicht neben freiwilligen beiträgen liegen dürfen!
8-)
Und wann kommen die Auslegungsfragen? Vorher kann man doch auch noch nicht rechnen und noch keine Bescheide erteilen, oder?
Fragt Jonny
Ich bin im Okt. 1952 geboren und beziehe seit zwei Jahren Arbeitslosengeld II.
Für die Wartezeit von 45 Jahren habe ich bisher 529 Monate.
Ist es richtig, dass ich für 11 Monate noch freiwillige Beiträge zahlen könnte, damit ich nächstes Jahr die Rente ohne Kürzung bekommen kann?
Oder werden freiwillige Beiträge neben dem Arbeitslosengeld II Bezug nicht angerechnet?
Danke für Ihre Antworten
Genau
GroKo wir danken Dir,
für diesen Beitrag hier:
des Forums Stolz!
Jede von dieser Tat
bringt Dir das Lorbeerblatt
Liebling des Forums hier zu sein,
Hurra GroKo Dir!
Ich bin im Okt. 1952 geboren und beziehe seit zwei Jahren Arbeitslosengeld II.
Für die Wartezeit von 45 Jahren habe ich bisher 529 Monate.
Ist es richtig, dass ich für 11 Monate noch freiwillige Beiträge zahlen könnte, damit ich nächstes Jahr die Rente ohne Kürzung bekommen kann?
Oder werden freiwillige Beiträge neben dem Arbeitslosengeld II Bezug nicht angerechnet?
Danke für Ihre Antworten
Genau
GroKo wir danken Dir,
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Jede von dieser Tat
bringt Dir das Lorbeerblatt
Liebling des Forums hier zu sein,
Hurra GroKo Dir!
Ich bin ganz gerührt.