Hallo Ralf T.,
es ist richtig, dass für ALG II keine Pflichtbeiträge mehr zur Rentenversicherung entrichtet werden.
Für langjährige 'Hartz4-ler' kein Problem. Die ALG II Zeiten sind ab 01.01.2011 so genannte (beitragsfreie) Anrechnungszeiten. Sie schließen Versicherungslücken und erhalten den (meist wichtigen) Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, ohne das extra Beiträge eingezahlt werden müssten (eine freiwillige Beitragszahlung wäre für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente auch nutzlos - sind eben nur freiwillige Beiträge, notwendig wären Pflichtbeiträge ...die es mit ALG II ab 2011 eben nicht mehr gibt).
Die ALG II Zeiten ab 2011 zählen auch mit für die 35 Versicherungsjahre, um z. B. den Anspruch auf die Altersrente an langjährig Versicherte ab 63 zu erlangen - 35 Versicherungsjahre dafür erforderlich.
Wenn Sie schon mindestens seit 01.01.2008 ALG II Bezieher sind, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen - die weiteren ALG II Zeiten sichern alle bisher bestehenden Ansprüche weiter.
Ansonsten der Rat: ab in die nächste Beratungsstelle und die individuelle Rentenlage hinterfragen.
Gruß
w.
> Sozialrechtler: Das Beste wäre, wenn Sie sich unverzüglich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen würden.
...was versucht denn die ARGE/Jobcenter zu erreichen ?!! - schnüffeln Sie nicht immer nur in 'dubiosen' Arztberichten, machen Sie sich mit der Situation im 2. Arbeitsmarkt vertraut ;-)