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ALG II oder Übergangsgeld - Teilhaber am Arbeitsleben

von Erxi8823.01.2016 | 05:39
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebes Forum, Es ist mein erstes Thema hier, ich habe viel rum geschaut aber nicht das richtige gefunden. Ich bin seit Anfang 2011 durchgehen erkrankt. Bin aus der Lohnfortzahlung ins Krankengeld ins ALG 1 und nun seit längerer Zeit im ALG 2 angekommen. Mir wurde nun über die Agentur für Arbeit eine Umschulung genehmigt. Nun habe ich von vielen Seiten gehört, dass ich weiter ALG 2 beziehen muss aber einen Mehrbedarf erhalten würde. Andere meinen das mir auf jeden Fall Übergangsgeld zusteht und ich nur bei kürzeren Maßnahmen weiter ALG2 bekommen würde. Es wäre ein riesen Unterschied von der Höhe, da ich in meinem letzten Job gut verdient habe und es das Leben extrem vereinfachen würde in der Zeit. Ich hoffe Sie haben mein Anliegen verstanden und können mir da weiter helfen. Vielen Dank und Viele Grüße

1 Antworten

Weißam 23.01.2016 | 09:50
In diesem Forum werden Sie wahrscheinlich keine genaue Antwort erhalten, weil die Voraussetzungen für das Übergangsgeld der Agentur für Arbeit von denen der Deutschen Rentenversicherung abweichen können. Ich kann Ihnen so viel sagen: Bei einer Umschulung, die die Deutsche Rentenversicherung finanzieren würde, hätten Sie Anspruch auf Übergangsgeld. Dabei würde ein Vergleich aus einem Tarifentgelt für die Beschäftigung, die Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können mit dem letzten Arbeitsentgelt aus den letzten drei Jahren vor Beginn der Umschulung stattfinden. Bei der Agentur für Arbeit kann das jedoch ganz anders sein. Es ist besser, wenn Sie sich direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen.
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