Hallo liebes Forum,
Es ist mein erstes Thema hier, ich habe viel rum geschaut aber nicht das richtige gefunden.
Ich bin seit Anfang 2011 durchgehen erkrankt. Bin aus der Lohnfortzahlung ins Krankengeld ins ALG 1 und nun seit längerer Zeit im ALG 2 angekommen.
Mir wurde nun über die Agentur für Arbeit eine Umschulung genehmigt. Nun habe ich von vielen Seiten gehört, dass ich weiter ALG 2 beziehen muss aber einen Mehrbedarf erhalten würde.
Andere meinen das mir auf jeden Fall Übergangsgeld zusteht und ich nur bei kürzeren Maßnahmen weiter ALG2 bekommen würde.
Es wäre ein riesen Unterschied von der Höhe, da ich in meinem letzten Job gut verdient habe und es das Leben extrem vereinfachen würde in der Zeit.
Ich hoffe Sie haben mein Anliegen verstanden und können mir da weiter helfen.
Vielen Dank und Viele Grüße