Eingeführt wurde das Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005. Für die spätere Rente wurden für Zeiten bis zum 31. Dezember 2006 hierfür 400 Euro monatlich als beitragspflichtige Einnahme gutgeschrieben.
Die Zeit wird in den neuen und in den alten Bundesländern gleich hoch bewertet!