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Experten-Antwort

ALG II statt Anschlussübergangsgeld

von Wilde31.05.2013 | 14:02
1429 Ansichten
2 Antworten

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nehme an einer Umschulung im Rahmen von Teilhabe am Arbeitsleben teil, erhalte jetzt Übergangsgeld. Da das Bewilligungsverfahren sehr lange gedauert hat (2 Jahre) und die Arbeitsagentur mich immer wieder in meinem alten Beruf (den ich aber nicht mehr ausführen kann) integrieren wollte, habe ich 17 Monate für wenig Geld 15,5 Std als Helferin in einem anderen Bereich gearbeitet. Jetzt habe ich dadurch einen Alg 1 Anspruch von ca. 300€. würde die RV in Höhe des Übergangsgeldes aufstocken, oder komme ich direkt in den ALG2 Bezug? Dann würde ich bestraft weil ich arbeiten gegangen bin???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

eine Aufstockung von Arbeitslosengeld durch Übergangsgeld kann nicht stattfinden. Zunächst haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, der ggf. durch Arbeitslosengeld II zu ergänzen ist.

Sollte der Arbeitslosengeldanspruch nicht für 3 Monate bestehen, würde die Rentenversicherung für die restl. Zeit, die nach der LTA an 3 Monaten fehlt Übergangsgeld zahlen. Haben Sie also nach der LTA für 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld wird kein Übergangsgeld (sondern Alo-Geld + ggf. zusätzlich Alo-Geld II) gezahlt.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 01.06.2013 | 15:04
Ein ALG-Anspruch schließt einen Anspruch auf Anschluss-Übergangsgeld aus. Eine Aufzahlung ist nicht möglich.
Deutsche Rentenversicherung
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