Guten Morgen,
eine Aufstockung von Arbeitslosengeld durch Übergangsgeld kann nicht stattfinden. Zunächst haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, der ggf. durch Arbeitslosengeld II zu ergänzen ist.
Sollte der Arbeitslosengeldanspruch nicht für 3 Monate bestehen, würde die Rentenversicherung für die restl. Zeit, die nach der LTA an 3 Monaten fehlt Übergangsgeld zahlen. Haben Sie also nach der LTA für 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld wird kein Übergangsgeld (sondern Alo-Geld + ggf. zusätzlich Alo-Geld II) gezahlt.
Freundliche Grüße