Folgende Aussage eines Vertreters der Agentur für Arbeit habe ich gefunden:
"Wenn es sich um die Pflege von Angehörigen oder von Nachbarn oder engen Bekannten handelt, dann zählt das Pflegegeld nicht als anrechenbares Nebeneinkommen. Es wird also weder beim Arbeitslosengeld I noch beim Arbeitslosengeld II angerechnet."
Allerdings stammt diese Aussage aus dem Jahr 2008. Kann mir jemand sagen, ob dies jetzt immer noch gültig ist? Es geht mir um die Pflege von nahen Bekannten.