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Experten-Antwort

ALG II und Rente

von Teresa02.02.2013 | 12:08
1471 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, bei Bezug von ALG II besteht Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosogkeit ab dem 65. Lebensjahr und auf Regelaltersrente ab 65 Jahren + 1 Monat. Kann man den späteren Rentenbeginn (Regelaltersrente) wählen, weil die Rente niedriger als das ALG II ist oder stellt sich das Jobcenter in dieser Situation quer? Für eine Auskunft wäre ich dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Teresa,

grundsätzlich stellen Sie den Rentenantrag und bestimmen auch, ob und ab wann Ihre Rente beginnen soll. Allerdings sollten Sie dann mit der Behörde (Jobcenter), die Ihnen Ihr ALG II gewährt abklären, ob diese für den zusätzlichen Monat tatsächlich noch ALG II leisten wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Arbeitslosengelds II nicht abschließend positionieren kann. Gehen Sie aber davon aus, dass möglicherweise das Jobcenter ein Verwaltungsverfahren für den Hilfebedürftigen umfassend betreiben wird. D.h. im Ergebnis würde dann Ihre Rente doch einen Monat früher beginnen. Für den Fall, dass im konkreten Monat allerdings noch ALG II bezahlt worden sein sollte, dann ist der eventuelle Erstattungsanspruch auf die monatliche Rentenhöhe begrenzt.

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3 Antworten

Otto N.am 02.02.2013 | 14:36
Das Jobcenter wird sich nicht "querstellen" sondern nach den gesetzlichen Vorschriften handeln, wonach Renten gegenüber bedarfsabhängigen Fürsorgeleistungen wie Alg-II vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
Teresaam 02.02.2013 | 17:32
Wird der Rentenversicherungsträger in diesem Fall - trotz Antrag auf Regelaltersrente - die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bewilligen? Oder muss die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (nochmals) ausdrücklich beantragt werden?
...am 03.02.2013 | 18:49
Ab dem 63. Lebensjahr darf das JobCenter zur Altersrentenantragstellung auffordern. Dann ist grundsätzlich der frühestmögliche Rentenbeginn (in Abhängigkeit vom Rentenantragsdatum auch bis zu 3 Monate rückwirkend) zu beantragen. Solange das JobCenter noch nicht aufgefordert hat, können Sie selbst entscheiden welche Rente Sie zu wann beantragen. Und wenn Sie die Regelaltersrente beantragen, wird auch über diese entschieden und nicht über die Altersrente wegen Alo einen Monat früher.
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