Ich beziehe ALG II und bin 63 Jahre und 11 Monate alt. Ich habe im Jahr 2007 mit meinem Amt eine 58-er Regelung abgeschlossen und darf ohne Abschläge in Rente gehen. Das wäre mit 65 Jahren und 3 Monaten.
Nun fordert mich mein Amt auf in Rente zu gehen. Die Differenz zwischen mit und ohne Abschläge beträgt z.Z. 8 Euros. Ein Anwalt meinte, kein Sozialgericht würde mir wegen 8 Euros Recht geben, wenn ich auf die 58-er Regelung bestehe.
Sollte ich in Rente gehen, müsste ich ergänzend Grundsicherung beantragen. Nun habe ich 1 Kind, das recht gut verdient. Können die Kinder bei Grundsicherung herangezogen werden?