Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG II und Versicherungsschutz Erwerbsminderungsrente

von Pauline22.04.2015 | 11:00
871 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich ,verheiratet, bin seit Jahren nur geringfügig selbstständig. Rentenbeiträge zahlte ich nicht. Mein jüngstes Kind war noch keine 10 Jahre, so dass noch eine Kinderberücksichtigungszeit bestand. Mein Mann verdient z.Z. so wenig, dass wir seit 3 Jahren mit ALG II aufstocken müssen. Jetzt erhöht sich sein Verdienst und damit besteht kein Anspruch mehr auf ALG II. Was sollte ich tun, um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zu erfüllen? Erfüllt der ALG II - Bezug überhaupt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der 3/5 Regelung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

der Zeitraum von 5 Jahren, in dem 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten liegen müssen, verlängert sich in die Vergangenheit, wenn Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten vorhanden sind, die nicht zeitgleich schon als Pflichtbeitragsmonate zu berücksichtigen waren.

Ab 01.01.2011 liegen bei ALG II Bezug Anrechnungszeiten vor, die diese Schiebefunktion haben. Vermutlich ist solange noch das Erwerbsminderungsrisiko abgesichert.

Wenn es nun zum Wegfall dieser Anrechnungszeit kommt, ist nach Ablauf von 24 Monaten definitiv kein regulärer Versicherungsschutz mehr gegeben. Eine baldige v-pflichtige Beschäftigung würde da weiter helfen...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Herr Z.am 22.04.2015 | 14:19
Wer hat schon mal einen Richter gefunden, der erklären kann, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte ? Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen. Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html "Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ? http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-… Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren. Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ? Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte". Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird. http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__27a.html http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209… Herr Z.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026