der Zeitraum von 5 Jahren, in dem 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten liegen müssen, verlängert sich in die Vergangenheit, wenn Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten vorhanden sind, die nicht zeitgleich schon als Pflichtbeitragsmonate zu berücksichtigen waren.
Ab 01.01.2011 liegen bei ALG II Bezug Anrechnungszeiten vor, die diese Schiebefunktion haben. Vermutlich ist solange noch das Erwerbsminderungsrisiko abgesichert.
Wenn es nun zum Wegfall dieser Anrechnungszeit kommt, ist nach Ablauf von 24 Monaten definitiv kein regulärer Versicherungsschutz mehr gegeben. Eine baldige v-pflichtige Beschäftigung würde da weiter helfen...