Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ALG-Krankengeld

von marie5230.01.2009 | 14:55
971 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, hier die Fakten: 04/2007 gekündigt wg Krankheit.Krankengeld bekommen. 01/08 OP Knie. 03/08 asgesteuert,dann ALG1 12/08 OP Schulter ( neue Krankheit)AU für 6 Wochen und 2 Tage vorerst, bei Arge und Krankasse eingereicht. Kasse teilt nun mit dass sie vor Zahlung des Krankengeldes prüfen muss ob die Krankheit des Knies ausgeheilt ist. Ich "hänge nun in der Luft" da die Arge nicht weiter zahlt (6 Wochen Frist) und ich keine Zusage der KK habe. Meine Frage: Soll und kann ich mich bei der ARGE als gesund melden, und wenn die KK die Zusage gibt, wieder krank melden( dann mit Krankengeld-Bezug)Oder kan n es da Schwierigkeiten geben? Ich bin auf die Einkünfte angewiesen da ich kein Hartz 4 bekommen werde, aber auch keine Rücklagen besitze.Auch eine Erwerbsm.Rente wäre sehr gering. Mein Alter: 56 Jahre, Schwerbehinderung 50%.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.02.2009 | 14:33

Hallo marie52,

wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse vorgelegt haben, ist es problematisch sich bei der Arbeitsagentur gesund zu melden. Es besteht die Möglichkeit sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und um eine rasche Bearbeitung Ihres Falles zu bitten. Desweitern können Sie einen Rehabilitationsantrag stellen, wenn Ihre Erwebsfähigkeit gefährdet ist. Während einer Maßnahme der Rehabilitation wird ggf. Übergangsgeld gezahlt. Bitte lassen Sie sich bezüglich von Leistungen zur Rehabilitation (z.B. Kur) durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten.

3 Antworten

-_-am 31.01.2009 | 10:34
Ihre Fragen betreffen weder die Altersvorsorge allgemein, noch die gesetzliche Rentenversicherung, die durch ihre Experten hier Fragen beantwortet. Es wäre daher sinnvoll, die beiden betroffenen Leistungsträger zu fragen oder sich an den örtlichen Sozialhilfeträger zu wenden, der zahlen müsste, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig dazu verpflichtet ist.
marie52am 01.02.2009 | 17:55
Ich dachte es wäre auch ein Soziaforum
Neinam 01.02.2009 | 20:04
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026