Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo marie52,
wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse vorgelegt haben, ist es problematisch sich bei der Arbeitsagentur gesund zu melden. Es besteht die Möglichkeit sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und um eine rasche Bearbeitung Ihres Falles zu bitten. Desweitern können Sie einen Rehabilitationsantrag stellen, wenn Ihre Erwebsfähigkeit gefährdet ist. Während einer Maßnahme der Rehabilitation wird ggf. Übergangsgeld gezahlt. Bitte lassen Sie sich bezüglich von Leistungen zur Rehabilitation (z.B. Kur) durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten.
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