Für den Fall, dass Sie einen Rentenbescheid über eine Rentenzahlung erhalten werden und nun aufgrund der Verlängerung des Arbeitslosengeld-Bezuges rückwirkend auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wird nun eine Übergangsregelung im Rentenrecht bewirken, das während des verlängerten Bezugs von Arbeitslosengeld der bereits vorhandene Rentenanspruch erlischt und das der bereits erteilte Rentenbescheid zurückzunehmen ist.
Der Rentenversicherungsträger hat somit einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit.
Nach Auslaufen des verlängerten Arbeitslosengeldes ist die Rente nicht erneut zu beantragen, sondern wird von Amts wegen gezahlt.