Hallo rolf,
davon ausgehend, dass das ALG auf Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet wird, kann eine Änderung eintreten, wenn Sie ALG nicht mehr beziehen. Allerdings verbleibt es bei der Anrechnung, wenn das ALG aus Gründen ruht, die nicht im Rentenbezug liegen. Teilen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger den Sachverhalt mit. Sie werden dann die Information auf Ihren Fall bezogen erhalten.