Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Alg1, Alg2 dann Umschulung. Wieviel Geld bekommt man dann??

von Nicci23.09.2010 | 22:53
5587 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wieviel Geld bekommt man, wenn einem die RV eine Umschulung genehmigt. Wird das dann vom letzten Gehalt berechnet, oder das was ich an ALG2 bekomme? MfG Nicci

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zum Vorbeitrag bzgl. der Ermittlung aus dem Tarifentgelt für den Fall, dass der letzte Entgeltabrechnungszeitraum zurückliegt, weise ich darauf hin, dass sich das Übergangsgeld ansonsten aus dem letzten abgerechneten Entgelt und somit nicht aus dem ALG II berechnet.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Grundlage für die Übergangsgeldberechnung ist der letzte Entgeltabrechnungzeitraum.

Ihre weiteren Fragen nach dem Umschulungsberuf und die Möglichkeiten des schnellstmöglichen Beginns der Ausbildung klären Sie am besten in zwei Wochen mit der Reha-Fachberaterin ab, da diese die speziellen Möglichkeiten kennt, die für Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger bestehen und diese dann gemeinsam mit Ihnen besprechen kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nixam 24.09.2010 | 08:14
Liegte der letzte abgerechnete Entgeltzeitraum länger als 3 Jahre zurück, dann wird nur eine Übergangsgeldberechnung aus dem Tarifentgelt vorgenommen. Beispiel: Umschulungsbeginn 01.10.2010 3-Jahres-Zeitraum 01.10.2007 30.09.2010 Wenn Sie in diesem o.g. 3-Jahreszeitraum nicht gearbeitet haben, wird nur das Tarifentgelt von Ihrem am längsten ausgeübten Beruf oder Berufsausbildung genommen. Massgebend ist das aktuelle Tarifentgelt, dass dann am 30.09.2010 gültig ist. Das ALG-2 etc spielt dann bei der ÜG-Berechnung für die Umschulung keine Rolle. Viele Grüsse Nix
Nixam 24.09.2010 | 12:41
Es erfolgt bei Ihnen eine Vergleichsberechnung aus dem Tarif in Oktober 2011 und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt von März 2009. Viele Grüsse Nix
Nicciam 24.09.2010 | 12:31
Ich habe von 10/2003-09/2006 eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht. Danach bis 03/2009 in diesem Beruf gearbeitet. Seit 04/2009 bekomm ich ALG1 und ab 13.10.2010 dann ALG2. Wie verhält sich das dann?? Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden schon bewilligt. Am 8.10. ist das Gespräch bei der Rehaberaterin der RV. Wie schnell wird eigentlich festgestellt, was ich dann mache? Ich hoffe ja eine Umschulung. Denn die nächsten Umschulungen bei der DAA beginnen am 22.11. dieses Jahr. Ich würde ja gern eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen machen, ich denke mit meinen Vorerfahrungen wäre das gut. MfG Nicci
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026