Hallo,
wieviel Geld bekommt man, wenn einem die RV eine Umschulung genehmigt.
Wird das dann vom letzten Gehalt berechnet, oder das was ich an ALG2 bekomme?
MfG
Nicci
Hallo,
wieviel Geld bekommt man, wenn einem die RV eine Umschulung genehmigt.
Wird das dann vom letzten Gehalt berechnet, oder das was ich an ALG2 bekomme?
MfG
Nicci
Liegte der letzte abgerechnete Entgeltzeitraum länger als 3 Jahre zurück, dann wird nur eine Übergangsgeldberechnung aus dem Tarifentgelt vorgenommen.
Beispiel:
Umschulungsbeginn 01.10.2010
3-Jahres-Zeitraum 01.10.2007 30.09.2010
Wenn Sie in diesem o.g. 3-Jahreszeitraum nicht gearbeitet haben, wird nur das Tarifentgelt von Ihrem am längsten ausgeübten Beruf oder Berufsausbildung genommen.
Massgebend ist das aktuelle Tarifentgelt, dass dann am 30.09.2010 gültig ist.
Das ALG-2 etc spielt dann bei der ÜG-Berechnung für die Umschulung keine Rolle.
Viele Grüsse
Nix
Ich habe von 10/2003-09/2006 eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht.
Danach bis 03/2009 in diesem Beruf gearbeitet.
Seit 04/2009 bekomm ich ALG1 und ab 13.10.2010 dann ALG2.
Wie verhält sich das dann??
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden schon bewilligt. Am 8.10. ist das Gespräch bei der Rehaberaterin der RV.
Wie schnell wird eigentlich festgestellt, was ich dann mache? Ich hoffe ja eine Umschulung. Denn die nächsten Umschulungen bei der DAA beginnen am 22.11. dieses Jahr. Ich würde ja gern eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen machen, ich denke mit meinen Vorerfahrungen wäre das gut.
MfG
Nicci
Es erfolgt bei Ihnen eine Vergleichsberechnung aus dem Tarif in Oktober 2011 und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt von März 2009.
Viele Grüsse
Nix
Grundlage für die Übergangsgeldberechnung ist der letzte Entgeltabrechnungzeitraum.
Ihre weiteren Fragen nach dem Umschulungsberuf und die Möglichkeiten des schnellstmöglichen Beginns der Ausbildung klären Sie am besten in zwei Wochen mit der Reha-Fachberaterin ab, da diese die speziellen Möglichkeiten kennt, die für Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger bestehen und diese dann gemeinsam mit Ihnen besprechen kann.
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