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Experten-Antwort

ALG1 bei BU Rente

von hausherbert28.06.2011 | 23:16
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3 Antworten

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Hallo, ich bin 62 und seid 20 Jahren im Unternehmen als Monteur beschäftigt. Dieses Arbeitsverhältnis besteht noch. Auf Grund langer AU wegen Bandscheibenvorfällen und Verschleiß der Kniegelenke, wurde ich von der Krankenversicherung aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Aus der Reha wurde ich AU entlassen und habe einen Antrag auf Erwebminderungsrente gestellt. Diesen Bescheid habe ich jetzt bekommen. Rente wegen teilweiser Erwebsminderung nach Aufgabe der knappschaftlich versicherten Tätigkeit. Die Höhe der Rente beträgt 550,00 € Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze beträgt 2350,00€ Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann ich noch über 6,0 Std arbeiten. Muß ich jetzt mein Arbeitsverhältnis kündigen, oder erlischt das automatisch? Wie verhält es sich mit ALG 1, bekomme ich das neben der Rente oder wird mir die Rente gestrichen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem vorherigen Beitrag an.

Da sie nicht voll erwerbsgemindert sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, um eine Beschäftigung innerhalb des verbliebenen Leistungsvermögens zu suchen.

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2 Antworten

Captain Hookam 29.06.2011 | 09:02
Bei arbeitsvertraglichen Fragen am besten einen Anwalt, die Gewerkschaft oder den Betriebsrat fragen. Arbeitslosengeld steht ihnen auf jeden Fall zu, falls Arbeitslosigkeit vorliegt. Bitte genaueres beim Arbeitsamt erfragen, sorry, Agentur für Arbeit natürlich.
Volkeram 29.06.2011 | 11:46
Was die Auflösung ihres aktuellen Arbeitsvertrages anbelangt, ist dies eine reine Frage aus dem Arbeitsrecht die hier nicht hingehört. Ihr persönlicher Arbeitsvertrag und/oder der Tarifvertrag ihres Arbeitgebers sollte dazu entsprechende Passagen beeinhalten. Da man diese Unterlagen hier nicht kennt, kann dazu auch zumindest nichts konkretes gesagt werden.. Falls der Arbeitsvertrag/Tarifvertrag eine automatische Auflösung des Arbeitsvertrages bei Zuerkennung einer EM/BU-Rente beinhaltet ist das dann so und das Arbeitsverhältnis gilt mit der Zuerkennugn der BU-Rente als beendet. Oft ist dies aber gerade in kleineren Firmen eben nicht vertraglich geregelt. Wenn keine schriftlich fixierte und automatische Regelung vorliegt, muss der Arbeitsvertrag eben fristgrecht gekündigt werden. Entweder durch Sie oder dem Arbeitgeber. Sie selber sollten aber auf gar keinen Fall kündigen , da Sie sonst alle Ansprüche wie z.b. auf eine Abfindung verlieren würden. Lassen Sie sich also VOR Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses in jedem Falle vom einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu den Möglichkeiten beraten und gegebf. auch gegenüber ihre Firma vertreten. Oft bieten Firmen nämlich ( wenn keine Regelung existiert ) auch gerne einen Auflösungsvertrag an, um aus der Nummer kostenneutral rauszukommen. Vorsicht ! Sie könnten sonst unter Umständen bei der Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses Fehler begehen und damit dann auch eine Menge Geld verlieren... ALG I bekommen Sie natürlich, da Sie ja auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt voll vermittelbar sind.
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