Bin seit Juli2011 durchgehend krank.Ausgesteuert,bis gestern Alg1 bezogen nach paragraf 136SGB3.Eu Rente juli2014 beantragt.mein arbeitsplatz ruht.
habe ich anspruch bis zum entscheid der rente , auf nahtlosigkeit?paragraf 125sgb3?
Keiner kennt sich aus.an wen kann ich mich wenden?
Wenden würde ich mich ans Arbeitsamt.
So wie ich sie verstehe ist ihr ALG1 ausgeschöpft und ihr ALG 1 war schon nach § 125 SGB III (Jetzt § 145 SGB III ) § 136 SGB III steht meistens in der Bewilligung des ALG
Danach kommt Harz IV
warum so spät rentenantrag gestellt???? alles ausschöpfen bis zum getno und nun jammern.
nun hartz 4 beantragen wenn bedürftigkeit .
hallo tussi,ich jammer nicht!
mußte nochmal unerwartet operiert werden,deshalb der späte antrag.
sonst hätte ich wieder arbeiten können.
Hallo Chris!
Die Regelung des § 125 SGB III ist heute unter dem § 145 SGB III zu finden und betrifft den etwaigen Anspruch auf ALG I. Wenn Ihr Anspruch auf ALG I erschöpft ist, bleibt Ihnen nur noch ein möglicher Anspruch auf ALG II - inkl. Prüfung der Bedürftigkeit.
Ich würde Kontakt mit Ihrem zuständigen RV-Träger aufnehmen und um möglichst baldige Entscheidung bitten.
Sofern der Anspruch dem Grunde feststeht und nur noch sonstige Ermittlungen vorzunehmen sind (bspw. zu rentenrechtlichen Zeiten), können Sie auch einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen.
Ich empfehle Ihnen daher, sich schriftlich an den RV-Träger zu wenden und darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf ALG I erschöpft ist und Sie einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen - und falls dieser nicht bewilligt werden kann um bevorzugte Entscheidung bitten.
Viel Erfolg.
vielen Dank.
Sie haben mir sehr geholfen.
MfG chris