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ALG1-Erwerbsminderungsrente-Altersrente wegen Berufsunfähigkeit

von Reckahn24.01.2010 | 10:05
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Bin ich richtig beraten worden ?? Die Fakten : -Vom 01.04.2005 bis 30.09.2007 habe ich ALG 1 bezogen. -Mit Bescheid vom 26.01.2007 wurde mir durch die Rentenversicherng Bund eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit beschieden, die allerdings nicht ausbezahlt wurde, weil ich durch das ALG 1 über Hinzuvderdienstgrenze gelegen habe. -Aufgrund eines erneuten Antrages von mir, wurde mit Bescheid vom 03.09.2007 die teilweise Erwerbsminderungsrente umgewandelt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wegen Berufsunfähigkeit, ohne Abschläge, weil ich bereits 63 Jahre alt gewesen bin, ab dem 01.10.2007. (Geburtsdatum: 23.11.1943) Meine Frage dazu : -hätte ich die Altersrente wegen Berufsunfähigkeit auch schon ab dem 01.10.2006 erhalten können, weil ich ja da schon 63 Jahre alt gewesen bin und -hätte mich die Rentenversicherung darauf aufmerksam machen müssen, wenn ich die Rente bereits ab diesem zeitpunkt hätte beziehen können,natülich unter der Vorraussetzung, dass ich mich zum Beginn der Rentezahlung aus dem Bezug von AL 1 abgemeldet hätte. Vielen Dank schon jetzt an die Experten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente wegen Berufsunfähigkeit ist die Vollendung des 63. Lebensjahres, das Vorliegen von 35 Versicherungsjahren und Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht.

Anhand der von Ihnen getroffenen Aussagen wäre eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit ab dem 01.12.2006 möglich. Eine Überprüfung des Sachverhaltes durch Ihren Rentenversicherungsträger wäre daher sinnvoll.

6 Antworten

ALG III höher?am 24.01.2010 | 21:16
Fragt sich, ob das sinnvoll gewesen wäre. Ist denn das ALG III nicht höher gewesen als Ihre Rente? ALG (Arbeitslosengeld) oder ALG III (Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -) im Gegensatz zu ALG II (Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -)
Reckahnam 24.01.2010 | 23:22
Danke für die Antwort, aber ich habe damals ALG 1 bezogen, also ganz normales Arbeitslosengeld und das lag ca. 200€ unter dem Rentenbetrag der Altersente wegen Schwerbehinderun durch die Berufsunfähigkeit.
Altersrente früheram 25.01.2010 | 11:23
Wenn der DRV Bund die Anspruchsgrundlagen bereits vor Ihrem Antrag auf Altersrente bekannt waren, stellen Sie einen entsprechenden Antrag. Die Höhe des ALG war der DRV Bund durch die Anrechnung bekannt, so dass die DRV Bund den Anspruch auf eine (höhere) Altersrente hätte in dem Fall prüfen und Sie beratend unterrichten können. Zu verlieren haben Sie durch den Antrag aus meiner Sicht ja nichts.
Reckahnam 25.01.2010 | 12:02
Vien dank für die Information. ich werde einen erneuten Antrag auf Überprüfung meiner Rentenansprüche stellen.
Reckahnam 25.01.2010 | 13:33
Korrektur: "Vielen Dank"
Reckahnam 25.01.2010 | 18:53
Vielen Dank, ich bedanke mich sehr herzlich bei den Beteiligten für die hilfreichen Informationen.
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