Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente wegen Berufsunfähigkeit ist die Vollendung des 63. Lebensjahres, das Vorliegen von 35 Versicherungsjahren und Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht.
Anhand der von Ihnen getroffenen Aussagen wäre eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit ab dem 01.12.2006 möglich. Eine Überprüfung des Sachverhaltes durch Ihren Rentenversicherungsträger wäre daher sinnvoll.