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ALG1-Krankengeld-ALG1

von herbert03.06.2008 | 14:21
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19 Antworten

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Ist vielleicht das falsche Forum, hätte aber trotzdem eine Frage: ich bekam ab 10/06 Krankengeld, dann krankgeschrieben, nach 6 Wochen zahlte die KK Krankengeld, was noch immer der Fall ist. Dieses endet 10/08. Habe aber noch einen Restanspruch an ALG 1. Die 6 Wochen,die die AA bezahlte, geht von den 78 WOchen ab,d.h. die KK zahlt nur 72 Wochen. Ab wann wird nun das restl. ALG gezählt? Mir würden noch 8 Monate zustehen. Die 6 Wochen können nicht abgezogen werden, oder ?? Ich hoffe, das kann mir jemand erklären. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

richten Sie Ihre Frage bitte an die Agentur für Arbeit.

18 Antworten

herbertam 03.06.2008 | 14:28
sorry, muß natürlich heißen: ich bekam ab 10/06 ALG 1
Schadeam 03.06.2008 | 14:43
wenn Ihr Arzt Sie wieder gesund schreibt, kriegen Sie wohl wieder ALG. Aber sollten Sie diese Frage nicht besser dem Arbeitsamt stellen, anstatt im Rentenforum?????
Lupeam 03.06.2008 | 15:44
also, mich würde das auch interessieren, beim AA muss man sich outen, das hindert mich dort zu fragen. Gruß Lupe
schadeam 03.06.2008 | 16:12
natürlich interessiert es Sie, aber es ist halt keine Rentenfrage. Wenn Sie wissen wollen, wann der Zug aus Dortmund in Köln ankommt, fragen Sie ja auch bei der Bahn nach und nicht bei der Post? Und was das Brot kostet erfragen Sie nicht beim Schuhmacher, oder?
KSCam 03.06.2008 | 17:00
was ist schlimm daran beim Arbeitsamt nachzufragen wie lange der Restanspruch noch dauert, wenn man wieder gesund geschrieben wird? Warum muss man sich da "outen"? Das ist doch eine ganz normale Frage, die sicherlich bei der Agentur beantwortet werden kann.
Frank Morrisam 03.06.2008 | 17:14
Auch wenn es ein Forum zu Fragen der Rentenversicherung sollte man nicht so barsch reagieren wie es hier einige Leute tun + Man kann auch mal helfen ! Ich antworte Ihnen zu ihrer Frage deshalb wie folgt : die 6 Wochen ALG I die sie v o r Ihrer Krankschreibung bekommen von der AA erhalten haben, zählen zu den 78 Wochen Krankengeld Bezugszeitraum dazu. Diese 6 Wochen werden also von dem verbleibenden Anspruchszeitraum von 78 Monaten abgezogen, wie Sie selbst ja schreiben. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vor Eintritt einer KG Zahlung durch die Krankenkasse zählt ja auch zu den 78 Wochen dazu, obwohl die 6 Wochen ja gar kein Geld der KK gezahlt wurde + Dies ist wieder so eine Regelung, dessen Logik wohl nur diejenigen verstehen die diese beschlossen haben.... Der eigentliche Restanspruch von 8 Monaten auf ALG I wird natürlich auch um die 6 Wochen ALG I vor Krankschreibung gekürzt !
Frank Morrisam 03.06.2008 | 17:23
Außerdem wird Ihr ALG I - da Ihr letztes Versicherungspflichtige Arbeitsentgeld mehr als 2 Jahre zurückliegt - Höchstwahrscheinlich n i c h t mehr nach ihrem letzten Gehalt berechnet, sondern als Grundlage wird hier das weitaus geringere Krankengeld als Berechnungsgrundlage genommen !
Realistam 03.06.2008 | 18:55
"............obwohl die 6 Wochen gar kein Geld von der Krankenkasse gezahlt wurde......" IRRTUM! Die geleistete Lohnfortzahlung des Arbeitgebers wird im Regelfall von den Krankenkassen ersetzt! Im Übrigen kann sich der Arbeitnehmer doch nur darüber freuen, dass seine Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der AU höher ausfällt als in den folgenden 72 Wochen. Es erschließt sich mir nicht ganz, was es da nicht zu verstehen gibt!
Frank Morrisam 04.06.2008 | 07:20
@ Realist " Die geleistete Lohnfortzahlung wird durch die Krankenkassen ersetzt. " Das heisst also der Arbeitgeber holt sich die Lohntfortzahlung von der Krankenkasse zurück ? Komplett oder nur teilweise ? Das wusste ich nicht. Dann ist es natürlich klar , das diese 6 Wochen der Lohnfortzahlung auch in den 78 Wochen Zeitraum des Krankengeldbezuges mit reingerechnet werden. Ich war bislang der Annahme, das die Lohnfortzahlung alleine durch den Arbeitgeber geleistet und auch finanziert wird. Ich glaube auch , das dies nicht viele wissen. Die Arbeitgeber " brüsten " sich doch immer mit dieser tollen Lohnfortzahlung und dann holen die sich das Geld komplett wieder zurück... Das muß ich doch etwas den Kopf schütteln.
herbertam 04.06.2008 | 10:46
wenn das so ist, hat die AA die ersten 6 Wochen ja gar nicht gezahlt, sonder die kK. Also müßte die AA diese 6 Wochen am Schluß wieder "dranhängen". Oder ?
Paulaam 04.06.2008 | 10:57
da ist Realist etwas über das Ziel hinausgeschssen. "Grundsätzlich" wird die Lohnfortzahlung nicht durch die Krankenkasse ersetzt. Nur bei Kleinbetrieben, die am Umlageverfahren teilnehmen, erhält der Arbeitgeber einen Ausgleich. Paula
Frank Morrisam 04.06.2008 | 12:44
Also richtig glauben kann ich das es so läuft immer noch nicht..... Es kann doch nicht sein, das wenn die KK keine Geld-oder andere Leistung erbringt, trotzdem dieser Bezugszeitraum mit in den sich dann anschließenden Bezugs-/Leistungszeitraum mit eingerechnet wird .....
Frank Morrisam 04.06.2008 | 12:39
Nein. Die AA hat ja das Geld Ihnen gezahlt und holt es sich dann wohl von der Krankenkasse wieder. Genau darum zählen dann diese 6 Wochen ALG - Krankengeld zu den 78 Wochen Krankengeldbezugszeitraum u n d auch zum gesamten ALG I Bezugszeitraum mit dazu und werden eben nicht hinten " drangehängt "
Realistam 04.06.2008 | 14:01
Nun, wenn wir jetzt schon Erbsen zählen wollen, dann aber richtig! Diese Regelung betrifft NICHT nur KLEINBETRIEBE sondern auch MITTELSTÄNDISCHE Unternehmen. Und von "GRUNDSÄTZLICHKEIT" war meinerseits auch nicht die Rede!
Paulaam 04.06.2008 | 16:20
Na ja, streiten brauchen wir sicher nicht. Ihr Beitrag hatte den Eindruck erweckt, dass der Arbeitgeber "regelmäßig" die Lohnfortzahlung erstattet bekommt. Die Erstattung erhalten Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten (§1 AAG). Ob dies nun Kleinbetriebe oder mittelständische Betriebe sind mag dahingestellt bleiben. Paula
Realistam 04.06.2008 | 18:05
Also DESWEGEN brauchen wir uns wirklich nicht zu streiten! Nun, meines Wissens besteht für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten eine TeilnahmePFLICHT am Ausgleichsverfahren. Eine FREIWILLIGE Beteiligung größerer Betriebe ist - MEINER MEINUNG NACH - dadurch aber nicht ausgeschlossen. Gerne lasse ich mich aber von einer Fachfrau eines Besseren belehren! Einen schönen Abend noch!
Lupeam 04.06.2008 | 23:55
... und, kriege ich dann länger ALG 1 und kann dnach den Rentenantrag später stellen oder ist das im Rentenforum die falsche Frage? Gruß Lupe
Paulaam 05.06.2008 | 08:41
kurzum: nein die 6 Wochen zählen zu den insgesamt 78 Wochen Paula
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