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Experten-Antwort

Alg1 nach Übergangsgeld

von Leon02.09.2015 | 16:07
1701 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, kann mir bitte jemand erklären wie das Alg1 berechnet wird, nach erhalt von Übergangsgeld zur Teilhabe zum Arbeitsleben von der DRV. Habe noch ca. 5 Monate Alg1 - Anspruch. Bekomme ich die gleiche Höhe wie vor der Maßnahme? Vielen Dank Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leon,

bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Agentur für Arbeit.

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5 Antworten

Klärchenam 02.09.2015 | 16:10
Falsches Fachgebiet, die Berechnung von ALG 1 ist Sache der Arbeitsagenturen und nicht der Rentenversicherung
Peter Ahaam 03.09.2015 | 17:44
Wie lange hat denn die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gedauert? Normalerweise verfällt ein ALG1 Anspruch bzw. Restanspruch erst nach 4 Jahren. Es wird auch in gleicher Höhe weitergezahlt, es sei denn, gravierende Anspruchsvoraussetzungen haben sich geändert (z.B. Wegfall Kindergeld). Dann gibt es nur den ermäßigten Satz, d.h. statt 67% lediglich 60%. Am besten nochmals bei der AfA direkt nachfragen!
Leonam 04.09.2015 | 21:01
Vielen Dank für die Info Peter. Die Maßnahme ging 2 Jahre und 3Monate als Umschulung zum Industriekaufmann, die Sachbearbeiterin der Agentur konnte mir zu dem Thema der Berechnung keine Fragen beantworten. Danke nochmal Gruß Leon
Leonam 04.09.2015 | 21:02
Vielen Dank für die Info Peter. Die Maßnahme ging 2 Jahre und 3Monate als Umschulung zum Industriekaufmann, die Sachbearbeiterin der Agentur konnte mir zu dem Thema der Berechnung keine Fragen beantworten. Danke nochmal Gruß Leon
Peter Ahaam 04.09.2015 | 21:21
Hallo Leon, ich würde auf jeden Fall in der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit nochmals nachfragen. Wenn z. B. vorher das ALG1 relativ niedrig war, kann es sein, dass nach einer solchen Ausbildung das fiktive Durchschnittseinkommen eines Industriekaufmannes zugrundegelegt wird. Die Afa hat für so etwas Berechnungstabellen. Schade nur, dass die Fallsachbearbeiter sich in solchen Dingen kaum auskennen. Das muß wirklich ein Experte aus der Leistungsabteilung sein. Ein schönes Wochenende! Gruß Peter
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